Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass das Hartz-IV-Gesetz verfassungswidrig ist. Dabei geht es jedoch nicht um die Leistungen der Reform, sondern um organisatorische Fragen. Die Richter beanstandeten die Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit. Zur Begründung heißt es, diese verletzten die Gemeindeverbände in ihrerem Recht auf eigenständige Aufgabenerledigung. Elf Landkreise hatten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Das Gericht gab nun dem Gesetzgeber bis zum 31. 12. 2010 Zeit, dies neu zu reglen. Laut dem Nachrichtensender n-tv sprach der Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Winfried Hassemer, von einer „Ermunterung, über andere Lösungen nachzudenken“. Das Urteil stelle „keine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“ dar. Quellen und Links
- n-tv.de – „Hartz-IV-Stümperei – Richter ermuntern Gesetzgeber“
- AFP – „Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Hartz IV“
- rechtsanwalt.com – Alle Suchergebnisse zu „Hartz IV“
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Bundesverfassungsgericht urteilt über Hartz IV erhalten
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