Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG). Da sich die Nichtraucher-Gesetze der meisten Bundesländer im Kern gleichen, hat das heutige Urteil Signalcharakter. Die Gesetzgeber müssen nun nachbessern. Das Rauchverbot ist damit in seiner bisherigen Form gekippt. Geklagt hatten zwei Betreiber sogenannter “Eckkneipen” und eine Diskothekenbetreiberin. In Diskotheken in Baden-Württemberg ist das Rauchen prinzipiell verboten, während in Gaststätten die Möglichkeit besteht einen abgetrennten Raucherbereich einzurichten.
Rauchverbot nur ohne Ungleichheit erlaubt – Neuregelung bis 2009
Die Verfassungsrichter erklärten, dass ein generelles Rauchverbot prinzipiell nicht gegen die Verfassung verstoße. Die Ungleichheit der Ausnahmeregelungen verletze jedoch die verfassungsrechtlich geschütze Berufsfreiheit benachteiligter Gastwirte. Während größere Gaststätten einen Raucherbereich einrichten könnten, sei das für die kleinen Eckkneipen nicht möglich. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin bleibt das Rauchverbot in Kraft. Jedoch ist ab sofort das Rauchen in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum wieder erlaubt. Quellen und Links
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- Spiegel.de – “Verfassungsgericht kippt Rauchverbot”
- N24.de – “Karlsruhe kippt Rauchverbot”
Update (31.07.2008 )
Wie ich eben bei tribunius.de gelesen habe, gelten folgende Bedingungen, um als Raucherkneipe das qualmen seinen Gästen erlauben zu dürfen:
- wie bereits erwähnt muss die Kneipe kleiner als 75 Quadratmeter sein,
- es darf nur ein Raum vorhanden sein,
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen Zutritt haben,
- es dürfen keine “zubereiteten Speisen” angeboten werden,
- es muss eine Kennzeichnung als “Raucherkneipe” vorhanden sein
Quelle : tribunius
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