Kommenden Freitag berät der Bundesrat über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kommunikationsüberwachung. Nach Ansicht des Rechtsausschusses des Bundesrates geht der vom Bundesrat in diesem Monat beschlossene Entwurf nicht weit genug. Kern der Einwände ist ein Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Dem Bundesrat zufolge liefe dieses “ins leere”, wenn den Rechteinhabern nicht auch ein effektives Recht zugestanden würde, Urheberrechtsverstöße mittels der Vorratsdatenspeicherung zu ermitteln. Daher soll der Bundesrat am Freitag (30.11.2007) eine Entschließung fassen, wonach Rechteinhabern die auf Vorrat gespeicherten Daten zu zivilrechtlichen Verfahren nutzbargemacht werden sollen. Bislang mussten z.B. Film- und Musikindustrie zu erst eine Strafanzeige stellen. In Fällen, in denen der Urheberrechtsverstoß über sog. Filesharing-Netzwerke begangen wurde, konnte nur die Staatsanwaltschaft die Identitäten der Tauschbörsenbenutzer ermitteln, in dem sie eine Anfrage bei dem jeweiligen Provider stellte. Nun sollen diese Daten direkt den Rechteinhaber zur Verfügung gestellt werden. Dies entlaste die Gerichte, da die Strafprozesse meist wegen Geringfügigkeit eingestellt würden. Kritiker warnten schon lange im Vorfeld davor, dass es zu einer Erosion der Zwecke kommen könne, wenn die Vorratsdatenspeicherung erst einmal da ist. Nun sollen diese Daten nicht mehr nur zu hoheitlichen Zwecken wie der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung benutzt werden, sondern auch für zivilrechtliche Belange. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übte derweil harsche Kritik an der Empfehlung des Rechtsausschusses. Sollten tatsächlich diese empfindlichen Daten auf diese Weise genutzt werden, würden sich “die schlimmsten Befürchtungen erfüllen”. Diese Meinung findet Zustimmung in der Blogszene: Dr. Bahr kommentiert treffend mit: “Noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes offenbart sich das, was viele Kritiker vorausgesagt haben: Die neuen Datenbestände wecken auch neue Begehrlichkeiten.” “Heute Terrorabwehr, morgen Urheberrechtsverletzungen – und was kommt übermorgen?” fragt man unterdessen im Schnüffelblog. Und tatsächlich scheint sich eine gewisse Tendenz abzuzeichnen. Schaar sprach von einem “Paradigmenwechsel”, der zur verdachtsunabhängigen Datensammlung führe. Diese Tendenzen diskutierten wir bereits in einem Bericht im Juni. Quellen und Links
- heise.de – “Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten”
- Kanzlei Dr. Bahr – “Bundesrat: Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch durch die Hintertür?”
- Schnüffelblog – “Vorratsdatenspeicherung – Wofür noch alles?”
- Empfehlung des Bundesrats-Ausschuss (pdf)
- rechtsanwalt.com blog – “25.000 Anzeigen gegen Nutzer illegaler Tauschbörsen”
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Bundesrat: Vorratsdatenspeicherung soll für zivilrechtliche Verfahren nutzbar sein erhalten
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