Wie gestern bekannt wurde, hat das Bundesfinanzgericht ernstehafte Zweifel an der Kürzung der Pendlerpuaschale. Wie in einem Beschluss des Bundesfinanzgerichts veröffentlicht, mussten die Finanzrichter sich mit einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts beschäftigen. Die Vorinstanz hatte die Eintragung des alten Freibetrags, der die anfallenden Fahrtkosten ohne die Kürzung um 20 Kilometer erfasst, auf der Lohnsteuerkarte angeordnet. Dagegen legte das zuständige Finanzamt Beschwerde ein.Der BFH folgte der Entscheidung des Finanzgerichts und wies die Beschwerde ab, weil die Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Abschnitts des Einkommensteuergesetzes „ernstlich zweifelhaft sei“. Diese Zweifel ergäben sich schon daraus, dass im Schrifttum gravierende Bedenken geäußert worden seien, widersprüchliche Finanzgerichtsentscheidungen vorlägen und die Streitfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden sei. Mit dem Beschluss muss das Finanzamt dem Steuerzahler die bis Ende 2006 geltende höhere Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Offensichtlich bewertet der Bundesfinanzhof die Interessen des Bürgers höher als die des Fiskus. Es bleibt abzuwarten, die das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.
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Bundesfinanzgericht zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale erhalten
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