Rechtsnews
29.08.2016
Raphaela Nicola
Eine junge Frau schrieb am Steuer Kurznachrichten auf dem Handy und verursachte somit einen tödlichen Verkehrsunfall. Nun kommt sie mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Staatsanwaltschaft wollte eine schärfere Strafe, jedoch scheiterte diese.
Was spielte sich im August 2014 auf einer Bundesstraße ab?
Beim Whatsapp-Tippen überfuhr eine junge Frau zwei Menschen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhängte allerdings keine Haftstrafe gegen sie. Die Revision der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe scheiterte damit (Entsch. v. 04.08.2016, Az. 4 StR 142/16). Im August 2014 war die damals 19-Jährige zwischen Weil der Stadt und Renningen in Baden-Württemberg auf breiter Bundesstraße ohne Kurven ungebremst in zwei Radfahrer gefahren. Dabei erlitt einer der Männer so schwere Kopfverletzungen, dass er kurz nach dem Unfall starb. Sein Begleiter wurde dabei schwer verletzt. Die Frau schaute mindestens neun Sekunden lang nicht auf die Fahrbahn, weil sie zwei Nachrichten auf Whatsapp zu Ende tippte. Dies hatte das Landgericht Stuttgart festgestellt.
Fahrerin fuhr einfach weiter
Das Auto hatte schwere Schäden. Die junge Frau hielt jedoch nur kurz an, schaute in den Rückspiegel und fuhr dann weiter. Es konnte bei der Verhandlung nicht geklärt werden, ob sie die Männer und ihre Räder im hohen Gras liegen sah. Die Frau wurde vom Bundesgerichtshof zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Unter anderem wegen versuchten Mordes. Die BGH-Richter stellten fest, dass dies nicht „unangemessen mild“ sei. Der Witwe sei es nie wichtig gewesen, dass die Fahrerin ins Gefängnis müsse. „Ich bin vom Typ her nicht rachsüchtig.“ Dies sagte die Frau in der Verhandlung. (Az. 4 StR 142/16)
Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-4str14216-strafe-frau-kurznachrichten-whatsapp-steuer-toedlich-verkehrsunfall-bewaehrung/
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