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Rechtsnews 09.06.2022 Alex Clodo

Gibt es eine Minderung der Miete bei zu heißer Wohnung?

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob es eine Mietminderung geben kann, wenn es zu heiß in der Wohnung wird. Wir haben endlich wieder Sommer. Die Temperaturen steigen und auch die Wohnung bleibt nicht verschont, wenn es denn an einer eingebauten Klimaanlage fehlt. Je länger es warm ist, desto mehr schwitzt man in den eigenen vier Wänden. Umso wichtiger ist es bei der Wohnungssuche darauf zu achten, dass die Sonne nicht direkt in das Eigenheim scheint oder der Bauzustand der Unterkunft relativ modern ist. Sollte es trotz aller Maßnahmen unerträglich warm sein, ist die Minderung der Miete bei einer zu heißen Wohnung möglich- so schon das Amtsgericht Hamburg 2006.

Mieter fordert Wärmeschutz

Im entsprechenden Fall mietete jemand eine im Jahr 1988 neu gebaute Wohnung im vierten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Das Heim war südlich ausgerichtet. Es war also von Anfang an klar, dass es in den Sommermonaten im höheren Stockwerk des Hauses sehr warm werden könnte. Der Mietpreis betrug monatlich normalerweise 1065,36 Euro mit Nebenkosten. Der Mieter kürzte die Miete im September 2003 jedoch, weil es für ihn dort unerträglich heiß war. Anschließend verklagte der Mieter ihn auf Zahlung des restlichen Mietpreises, während der Mieter Widerklage erhob und einen Wärmeschutz für die Wohnung einforderte.Die Klage des Vermieters wies das Amtsgericht ab und gab dem Beklagten mit seiner Widerklage Recht.

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Begründen zu hohe Innentemperaturen einen Mietmangel?

Der Richter stellte zwar fest, dass bei den Bedingungen der betreffenden Wohnung ein Mieter damit rechnen muss, dass es im Sommer dort sehr warm werden könnte, allerdings muss das Gebäude auch dem Stand der Technik entsprechen. Das gilt für den Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerkes. Zusätzlich ist ein Mangel auch dann gegeben, wenn die Erwärmung ein Ausmaß erreicht, welches dazu führt, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt wird. Das könnte eine anerkannte Gesundheitsbeeinträchtigung durch die Hitze in der Wohnung sein. Im vorliegenden Fall war eine solche Feststellung allerdings nicht nötig. Denn klar war, dass das Gebäude nicht den damals geltenden Wärmeschutzbestimmungen zum Zeitpunkt des Hausbaus entsprach.

Wann liegt ein erheblicher Mietmangel vor?

Ein erheblicher Mietmangel liege schon vor, wenn die Temperaturen deutlich über der Wohlbefindlichkeitsschwelle liegen. Eine Überschreitung liegt bei über 25-26 Grad vor. Insbesondere dann, wenn es sich um einen qualitativen Neubau handelt. Laut AG Hannover berechtige ein solch’ fehlerhafter Zustand eine Mietminderung von bis zu 20%.

Zudem verurteilte das Gericht den Vermieter dazu, den Mangel zu beseitigen und dementsprechend einen Wärmeschutz anzubringen.

Wie sollten Sie bei einer Mietminderung vorgehen?

Sollten Sie gegen Ihren Vermieter vorgehen wollen, beachten Sie folgende Punkte:

  1. Zeigen Sie den Mangel schnellstmöglich bei Ihrem Vermieter an und bitten Sie diesen um die Beseitigung des bestehenden Problems. Sie können dies per Einschreiben erledigen oder teilen Sie dem Vermieter persönlich – mit einem Zeugen – mit, welches Problem besteht. Den Zeugen benötigen Sie, um später nachweisen zu können, dass der Mangel zur Kenntnis genommen wurde. Sie sollten zudem eine Frist setzen.
  2. Sollte der Vermieter nach Ablauf dieser Frist noch nicht gehandelt haben, darf die Miete gekürzt werden. Es würde allerdings für die Mietminderung auch nur für die Tage im Monat gelten, an denen es besonders heiß war. Die Minderung kann nicht direkt für den gesamten Monat gelten.
  3. Weiterhin ist es Sache des Vermieters, auf welche Art und Weise er für Hitzeschutz sorgt. Mieter können nicht auf bestimmte Maßnahmen plädieren, wie beispielsweise eine entsprechende Dämmung verlangen. Es könnten auch Jalousien oder Markisen für Abhilfe sorgen. Will der Mieter selbst Hand anlegen und für einen Wärmeschutz sorgen, muss zuvor die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

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Quellen:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2006 – 46 C 108/04

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Hamburg_46-C-10804_Mietminderung-bei-zu-heisser-Wohnung.news4552.htm

https://www.mietrecht.com/mietminderung-hitze/

https://www.merkur.de/leben/wohnen/hitze-wohnung-mietminderung-vermieter-verlangen-recht-zr-10018453.html

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