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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Zinsen

Zinsen

Zinsen sind ein prozentual festgelegtes Entgelt für überlassenes Kapital oder eine überlassene Sache. Sie werden mithilfe des Zinssatzes berechnet, der innerhalb eines bestimmten Intervalls fällig wird.

Man unterscheidet zwischen Zinsen auf Geldkapital und Zinsen auf Sachkapital.

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Zinsarten

Zinsen auf Geldkapital, auch als „Geldmarktzins“ bezeichnet, finden bei der Bargeldaufnahme auf dem Geldmarkt Anwendung. Dazu gehören der Geldverkehr zwischen Kreditinstituten und die bei einer Geldanlage erhaltenen Zinsen. Zinsen auf Sachkapital hingegen entstehen etwa bei einem Pacht- oder Mietvertrag.

Außerdem wird im Bankwesen zwischen Aktiv- oder Sollzinsen und Passiv- oder Habenzinsen unterschieden: Aktivzinsen werden vom Kunden an die Bank gezahlt, während er bei einer Geldanlage Passivzinsen erhält.

Zinsen haben weitere Funktionen wie etwa die Vergütung des Rückzahlungsrisikos (Risikoprämie), die Pauschalierung von Schadensersatz (Verzugszins) und den Inflationsvergleich, mit dem ein Ausgleich für die Kaufkraftverlust des Geldbetrags gezahlt wird.

 

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zinsen.html

http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/zinsen.php

http://www.juraforum.de/lexikon/zinsen

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