Lexikon
25.12.2016
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Vorsorgepauschale
Sonderausgaben können sich steuerlich nur insoweit auswirken, als sie die Pauschalbeträge, die jedem Steuerpflichtigen zustehen, übersteigen. Es sind Mindestbeträge, die auch ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen gewährt werden.
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