Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Vertretungshandeln
Unter Vertretungshandeln versteht man den tatsächlichen Auftritt einer Person als Vertreter einer anderen Person im Rechtsverkehr. Da es sich um eine tatsächliche und nicht um eine rechtliche Gegebenheit handelt, stellt sich zunächst nicht die Frage nach der Wirksamkeit der Handlung.
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