Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Verpflichtungsgeschäft

Verpflichtungsgeschäft

Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist, genau wie das dingliche Verfügungsgeschäft, Ausdruck des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips. Durch das Verpflichtungsgeschäft verpflichtet sich z.B. der Verkäufer einen bestimmten Gegenstand zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Preis zu verkaufen, der Käufer verpflichtet sich zum Kauf.

Im deutschen Zivilrecht ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft strikt von dem dinglichen Verfügungsgeschäft zu trennen. Durch das dingliche Verfügungsgeschäft werden sich die Parteien z.B. darüber einig, dass das Eigentum an einem bestimmten Gegenstand auf den Käufer übergehen soll. Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft liegt aber regelmäßig dem dinglichen Verfügungsgeschäft zugrunde.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Verpflichtungsgeschäft erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€