Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist eine Bundessteuer, die mit einem Satz von 5,5 % auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer aufgeschlagen wird. Ab einer Bemessungsgrundlage von 972 bzw. 1.944 € wird sie ebenfalls auf die Lohn-, Kapitalertrags- oder Zinsabschlagssteuer erhoben.
Der Zuschlag ist im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Es wurde nach der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland eingeführt, um die Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben zu ermöglichen und wird in ganz Deutschland erhoben. Bedingt dadurch stehen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nur dem Bund und nicht den einzelnen Bundesländern zu.
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Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/
http://www.welt-der-bwl.de/Solidarit%C3%A4tszuschlag
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/solidaritaetszuschlag.html