Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Solidaritätszuschlag

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Bundessteuer, die mit einem Satz von 5,5 % auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer aufgeschlagen wird. Ab einer Bemessungsgrundlage von 972 bzw. 1.944 € wird sie ebenfalls auf die Lohn-, Kapitalertrags- oder Zinsabschlagssteuer erhoben.

Der Zuschlag ist im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Es wurde nach der Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland eingeführt, um die Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben zu ermöglichen und wird in ganz Deutschland erhoben. Bedingt dadurch stehen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nur dem Bund und nicht den einzelnen Bundesländern zu.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Solidaritätszuschlag erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/

http://www.welt-der-bwl.de/Solidarit%C3%A4tszuschlag

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/solidaritaetszuschlag.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€