Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Sanierung

Sanierung

Unter dem Begriff der Sanierung versteht man in der Wirtschaft alle Maßnahmen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Dazu kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit ebenso gehören wie eine gewünschte Verbesserung der Erträge.

Eine Sanierung ist auf die Fortführung des Unternehmens gerichtet und soll die Vermögens- und Ertragslage verbessern. Unterkategorien sind die personelle, organisatorische, sachliche oder finanzielle Sanierung. Sie umfassen personelle Veränderungen,  Rationalisierungsmaßnahmen,  Umstrukturierungen und Finanzierungsmaßnahmen.

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Quellen:

www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/sanierung.php

www.wirtschaftslexikon24.com/d/sanierung/sanierung.htm

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