Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Rotes Kennzeichen

Rotes Kennzeichen

Ein rotes Kennzeichen wird in Deutschland für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet. Es wird nur an Kfz-Händler mit einem angemeldeten Gewerbebetrieb ausgegeben und ist daher auch unter dem Namen Händlerkennzeichen bekannt. Die Besonderheit des roten Kennzeichens ist, dass es an kein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist und somit innerhalb des Betriebes wiederverwendet werden kann. Eine Bedingung für den Erhalt ist jedoch das Führen eines von der Behörde ausgegebenen Fahrtenbuches.

Das Kennzeichen muss bei zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden und wird erst genehmigt, wenn sich der Sacharbeiter von der Zuverlässigkeit und des Bedarfs an toten Kennzeichen überzeugt hat. Die Zulassung ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Rotes Kennzeichen erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Quellen:

roteskennzeichen.de/rote-kennzeichen/

ueberfuehrungskennzeichen.net/Rote-Kennzeichen.php

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€