Rotes Kennzeichen
Ein rotes Kennzeichen wird in Deutschland für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet. Es wird nur an Kfz-Händler mit einem angemeldeten Gewerbebetrieb ausgegeben und ist daher auch unter dem Namen Händlerkennzeichen bekannt. Die Besonderheit des roten Kennzeichens ist, dass es an kein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist und somit innerhalb des Betriebes wiederverwendet werden kann. Eine Bedingung für den Erhalt ist jedoch das Führen eines von der Behörde ausgegebenen Fahrtenbuches.
Das Kennzeichen muss bei zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden und wird erst genehmigt, wenn sich der Sacharbeiter von der Zuverlässigkeit und des Bedarfs an toten Kennzeichen überzeugt hat. Die Zulassung ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.
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Quellen:
roteskennzeichen.de/rote-kennzeichen/
ueberfuehrungskennzeichen.net/Rote-Kennzeichen.php