Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Notierung

Notierung

Der Begriff Notierung beschreibt zum einen die offizielle, dokumentierte und öffentliche Feststellung eines Preises an einem Markt, zum anderen die Aufnahme eines Wertpapiers in den Handel an einer Börse (Börsennotierung). 

Im ersten Fall unterscheidet man die fortlaufende Notierung und den Einheitskurs. Bei einer fortlaufenden Notierung erfolgt die Preisfeststellung regelmäßig und in kurzen Intervallen, beim Einheitskurs wird der Preis nur einmal pro Tag festgelegt. Die Notierung findet nicht nur an Aktienmärkten statt, sondern beispielsweise auch an den Fleisch- und Viehmärkten, den Nahrungsmittelmärkten und den  Rohstoffmärkten.

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Die Handelseinführung (Notierung) von Wertpapieren an der Börse wird in Deutschland seit dem ersten November 2007 durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) geregelt, welches die Bestimmungen der europäischen Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (Finanzmarktrichtlinie) in nationales Recht umsetzt.

Die sogenannte Mehrfachnotierung, also der Handel von Aktien eines Unternehmens an mehreren Börsen spielt seit dem Aufkommen des Computerhandels keine so große Rolle mehr wie früher, da beim Computerhandel die Marktliquidität in der Regel auf den Hauptnotierungsplatz konzentriert ist; es kam in den letzten Jahren deshalb zum delisting (Börsenabgang) mehrerer großer Konzerne von internationalen Handelsplätzen.

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