Großschaden
Außerordentlich hohe Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, werden wegen einer Übereinstimmung mit einer festgelegten Schadenshöhe als Großschaden definiert.
Ab wann ein Schaden als Großschaden gilt, hängt von dem Versicherer ab. Bei Personenschäden liegt die Grenze jedoch meisten zwischen 50.000 und 100.000 Euro Schadenaufwand und bei Schäden wie Querschnittslähmung, Amputationen oder Schädelhirntraumata.
Eine Form des Großschadens ist der Massenanfall von Verletzten. Bei diesem müssen wegen der gleichen Ursache mehrere Personen gleichzeitig versorgt werden. Beispielsweise sind das Eisenbahnunglücke, Seuchen oder Flugzeugabstürze.
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