Franchise
Als Franchise bezeichnet man in der Handelsbetriebslehre den Vertrieb aufgrund von Lizenzverträgen. Dabei erhält ein wirtschaftlich selbstständiger Franchisenehmer im Rahmen eines Lizenzvertrages mit dem Franchisegeber das Recht, dessen Waren oder Dienste zu vertreiben. Dabei ist der Franchisegeber eigenverantwortlich tätig und muss den Kapitaleinsatz selbst aufbringen. Der Franchisegeber profitiert von der schnellen Expansion und der Risikominimierung, während der Franchisenehmer von dem einheitlichen und bewährten Marketingkonzept und der Aufgabenentlastung profitiert.
Im Versicherungswesen hingegen bezeichnet der Begriff der Franchise die Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadensfall. Man unterscheidet dabei zwischen der absoluten Abzugsfranchise, bei der der Versicherte bei einem Schaden immer einen festgelegten Betrag zu leisten hat und der relativen Abzugsfranchise, bei der die Selbstbeteiligung einem bestimmten Prozentsatz entspricht. Des Weiteren existiert eine Integralfranchise, bei der der Versicherte einen bestimmten Betrag des Schadens selbst tragen muss, die Versicherung bei einem Überstieg der Franchisesumme jedoch den gesamten Schaden übernimmt. Wurde hingegen eine Zeitfranchise vereinbart, so muss der Versicherte für jeden Schaden, der innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eintritt, aufkommen.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Franchise erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Quellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/franchise.html
http://www.franchiseverband.com/franchise-geber/franchising-definition/