Erstversicherung
Als Erstversicherer bezeichnet man einen Versicherer, der einen direkten Vertrag mit dem Endkunden abschließt. Der Endkunde muss dabei eine natürliche oder juristische Person sein und darf nicht im Versicherungsgeschäft tätig sein.
Der Versicherungsgegenstand ist die Risikoübernahme gegen eine festgelegte Prämie. Häufig versichert der Erstversicherer sein versicherungstechnisches Risiko bei einem Rückversicherer.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Erstversicherung erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Im Allgemeinen ist mit dem Begriff der Erstversicherung auch das direkte Geschäft einer Versicherungsgesellschaft gemeint.
Quellen:
http://www.wirtschaftslexikon24.com/e/erstversicherung/erstversicherung.htm
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/erstversicherer.html