Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Erstversicherung

Erstversicherung

Als Erstversicherer bezeichnet man einen Versicherer, der einen direkten Vertrag mit dem Endkunden abschließt. Der Endkunde muss dabei eine natürliche oder juristische Person sein und darf nicht im Versicherungsgeschäft tätig sein.

Der Versicherungsgegenstand ist die Risikoübernahme gegen eine festgelegte Prämie. Häufig versichert der Erstversicherer sein versicherungstechnisches Risiko bei einem Rückversicherer.

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Im Allgemeinen ist mit dem Begriff der Erstversicherung auch das direkte Geschäft einer Versicherungsgesellschaft gemeint.

 

Quellen:

http://www.wirtschaftslexikon24.com/e/erstversicherung/erstversicherung.htm

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/erstversicherer.html

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