Kostenlose Rechtsberatung – so kommen Sie dran

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Die kostenlose Ersteinschätzung und unser Rechts-Ratgeber sollen keine individuelle und umfassende Rechtsberatung ersetzen. Anwälte haften für Ihre Aussagen nur, wenn vorab ein Mandat erteilt wurde.

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Rechtliche Beratungshilfe

Bitte prüfen Sie vor der Antragsstellung:

  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und muss diese Versicherung die Kosten übernehmen? Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung nach!
  • Verfügen Sie über eine andere Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung? Z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft (wie Verdi) oder einer anderen Organisation?

Wenn Sie eine Rechtsberatung benötigen, aber nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um die Kosten eines Rechtsanwalts zu bezahlen, können Sie Beratungshilfe beantragen. Die Beratungshilfe gewährt Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung und Vertretung bei außergerichtlichen Angelegenheiten im Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Sozialrecht sowie im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen sogenannten Beratungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt gehen können. Wenn es sich um eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren handelt, müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Vor der Antragsstellung sollten Sie prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen kann oder ob Sie über eine andere Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung verfügen, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.

Die Beratungshilfe kann beim Amtsgericht bei der Rechtsantragstelle beantragt werden. Der zuständige Rechtspfleger kann Ihnen möglicherweise bereits weiterhelfen oder einen Berechtigungsschein ausstellen, mit dem Sie zu einem Anwalt gehen können. Wenn Sie direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, können Sie dort Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe nachträglich beim Amtsgericht zu stellen.

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Die Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten im:

  • Zivilrecht einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Arbeitsgerichte zuständig sind. Z.B. vertragliche Angelegenheiten
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Sozialrecht (Grundsicherung, Hartz 4, usw.)
  • Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier wird nur kostenlose Rechtsberatung gewährt, keine gerichtliche Vertretung!
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Wie erhalten Sie Beratungshilfe bzw. Rechtsberatung?

Beim ihrem Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger, den Sie bei der Rechtsantragstelle finden. Oft kann bereits hier durch eine sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten oder durch die Aufnahme eines Antrags Ihre Rechtsfrage kostenlos beantwortet werden. Benötigen Sie weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Nicht jeder Anwalt wird jedoch die Beratung durchführen, da die bezahlten Gebühren nur einen Bruchteil des üblichen Stundensatzes eines Anwalts ausmachen.  Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.  

Kostenlose Ersteinschätzung

Ein erfahrener Anwalt sieht sich kostenlos Ihren Fall an, bewertet das rechtliche Risiko sowie Ihre juristischen Chancen. So erhalten Sie bequem und ohne Kostenrisiko die Empfehlung eines Anwalts. Ihre Daten werden von uns, streng vertraulich, nur an einen einzigen Rechtsanwalt übermittelt. Bitte geben Sie nun Ihre Anfrage im Folgenden ein:

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Bitte prüfen Sie vor der Antragsstellung:

Wenn Sie eine Rechtsberatung benötigen, aber nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um die Kosten eines Rechtsanwalts zu bezahlen, können Sie Beratungshilfe beantragen. Die Beratungshilfe gewährt Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung und Vertretung bei außergerichtlichen Angelegenheiten im Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Sozialrecht sowie im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Rechtliche Beratungshilfe

Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen sogenannten Beratungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt gehen können. Wenn es sich um eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren handelt, müssen Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Vor der Antragsstellung sollten Sie prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen kann oder ob Sie über eine andere Möglichkeit der kostenlosen Rechtsberatung verfügen, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.

Die Beratungshilfe kann beim Amtsgericht bei der Rechtsantragstelle beantragt werden. Der zuständige Rechtspfleger kann Ihnen möglicherweise bereits weiterhelfen oder einen Berechtigungsschein ausstellen, mit dem Sie zu einem Anwalt gehen können. Wenn Sie direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, können Sie dort Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe nachträglich beim Amtsgericht zu stellen.

Bitte um kostenlose Erstberatung

Geben im Folgenden Ihre Anfrage ein:

Die Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten im:

Rechtliche Beratungshilfe

Wie erhalten Sie Beratungshilfe bzw. Rechtsberatung?

Beim ihrem Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger, den Sie bei der Rechtsantragstelle finden. Oft kann bereits hier durch eine sofortige Auskunft, den Hinweis auf andere Möglichkeiten oder durch die Aufnahme eines Antrags Ihre Rechtsfrage kostenlos beantwortet werden.

Benötigen Sie weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können. Nicht jeder Anwalt wird jedoch die Beratung durchführen, da die bezahlten Gebühren nur einen Bruchteil des üblichen Stundensatzes eines Anwalts ausmachen.  Sie können auch unmittelbar einen Rechtsanwalt aufsuchen und dort Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und darum bitten, nachträglich den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht zu stellen.

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