Kanzlei Sprung



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Kanzlei Sprung

Die Kanzlei Sprung vertritt Sie im Ausländerrecht, Asylrecht und Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt Christopher Sprung gründete 1986 seine eigene Kanzlei in Frankfurt am Main. Schwerpunkte sind aufenthalts- und asylrechtliche Fragen sowie Probleme der Arbeitserlaubnis. Durch die konsequente Spezialisierung ist eine umfangreiche und gewissenhafte Beratung und Vertretung gewährleistet. Es gehört dabei zum Konzept, dem Mandanten eine nicht nur punktuelle und fallbezogene, sondern eine ganzheitliche Betreuung zu bieten. Als kleine, aber feine Rechtsanwaltskanzlei betreut sie individuell und effizient, diskret und maßgeschneidert.

Die Kanzleiräume sind am Beethovenplatz 1-3, zwischen der bekannten Frankfurter Oper und der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Mit den U-Bahn-Linien 4,6 und 7 gelangen Sie zur Haltestelle “Bockenheimer Warte”. Von dort sind es nur wenige Minuten Fußweg zur Kanzlei. Vor dem Haus finden Sie zudem ausreichend Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Erstkontakte sind idealerweise per E-Mail zu vereinbaren ([email protected]), sodass Rechtsanwalt Sprung so schnell wie möglich antworten kann. Selbstredend sind Termine bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Sind die Mandate nicht ortsgebunden wird Rechtsanwalt Sprung selbstverständlich auch landesweit für Sie tätig.

Schwerpunkte

  • Ausländerrecht
  • Verwaltungsrecht

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