Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 30.10.2021 Alex Clodo

Handy zwischen Ohr und Schulter

Im folgenden Beitrag diskutieren wir, ob ein Handy zwischen Ohr und Schulter erlaubt ist oder nicht. Dabei wurde eine Frau wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt und auf dem Messfoto war erkennbar, dass sie telefonierte. Vor Gericht räumte sie ein, dass sie telefonierte, jedoch habe sie das Telefon nicht in den Händen gehalten, sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt.

Halten auch ohne Hände möglich

Fraglich ist, ob ein Halten auch ohne Hände möglich ist. Diese Frage entschied das OLG Köln. Nach dem Wortsinn sei das Halten von Gegenständen ohne weiteres auch ohne Benutzung der Hände möglich. Dabei kann man auch von einem Halten sprechen, wenn man ein Gegenstand zwischen Oberarm und Torso oder zwischen dem Oberschenkel fixiert.

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Handy zwischen Ohr und Schulter erhalten

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Zudem steht auch der Zweck der Vorschrift einer entsprechenden Annahme nicht entgegen. Sie mag zwar in erster Linie der Verhinderung solcher Verhaltensweisen dienen, die dazu führen, dass der Fahrzeugführer nicht mehr beide Hände zum Lenken des Fahrzeugs zur Verfügung hat. Allgemein besteht beim Fahrzeugführer die Verantwortlichkeit, dass dieser sich beim Führen des Fahrzeugs auf die Fahrt konzentriert und sich nicht von anderen Medien ablenken lässt.

Gefährdende Ablenkungswirkung

Der Gesetzgeber hat der Benutzung von elektronischen Geräten mit den Händen eine erhöhte Ablenkungswirkung beigemessen. Auch hat dieser in den Blick genommen, dass fahrfremde Tätigkeiten unabhängig hiervon eine gefährdende Ablenkungswirkung entfalten.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und wegen der damit einhergehenden Nachweisschwierigkeiten hat er davon abgesehen, die Benutzung elektronischer Geräte insgesamt zu verbieten, diese Alternative allerdings durchaus erwogen. Dieser Gesichtspunkt spricht dafür, fahrfremde Tätigkeiten als verboten anzusehen, soweit der Wortlaut der Vorschrift als äußerste Auslegungsgrenze dies – wie hier – erlaubt. Dass es sich bei der Benutzung eines Mobiltelefons auch in der hier geschehenen Weise um eine fahrfremde Tätigkeit handelt, kann dabei keinem Zweifel unterliegen.

Weitere Informationen zum Verkehrsrecht und Experten finden Sie bei der Deutschen Rechtsanwaltshotline.

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