15.09.2023

Youtube downloader App

  • Ersteller
    Diskussion
  • #393352 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo,
    ich entwickle momentan eine eigene App. In der App kann man seine Youtube-Playlisten downloaden und anhören. Dafür muss man in Youtube seine Youtube-Playlist auf ungelistet/öffentlich stellen und dann den Link zur Playlist kopieren. Diesen Link kann man anschließend in meiner App einfügen und die Playlist wird durch einen weiteren Klick auf dein Handy heruntergeladen. Wenn man auf Youtube neue Songs der Playlist hinzufügt, werden sie beim Neustart der App oder alle 15 minuten automatisch auf deinem Handy geupdatet also heruntergeladen. Es ist vielleicht noch wichtig zu wissen, dass die Songs nicht auf dem Handy im normalen Download-Ordner gespeichert werden, sondern in dem Ordner der App, welcher ein bisschen tiefer in den Ordnern deines Handys liegt, also nicht für den Normalen User einfach auffindbar ist (aber nicht unsichtbar). Mach ich mich Strafbar mit meiner App? Kann ich sie release und damit Geld verdienen oder wie machen es diese anderen Apps/Seiten?
    Grüße
    David

  • Autor
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  • #393687 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung sollte man immer einen Anwalt konsultieren.

    Die Frage betrifft das Urheberrecht, das den Schutz von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft regelt. Dazu gehören auch Musikwerke, die auf YouTube veröffentlicht werden. Das Urheberrecht gibt dem Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Diese Rechte können nur mit der Zustimmung des Urhebers oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis ausgeübt werden.

    Die App, die der Fragesteller entwickelt hat, greift in mehrere dieser Rechte ein. Zum einen vervielfältigt sie die Musikwerke, indem sie sie auf dem Handy des Nutzers speichert. Zum anderen macht sie sie öffentlich zugänglich, indem sie sie aus einer ungelisteten oder öffentlichen Playlist abruft. Diese Handlungen sind ohne die Einwilligung der Urheber oder eine gesetzliche Erlaubnis nicht erlaubt.

    Eine gesetzliche Erlaubnis könnte sich aus § 53 UrhG ergeben, der die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch zulässt. Allerdings gilt diese Erlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen, die hier nicht erfüllt sind. Zum einen muss die Vervielfältigung aus einer rechtmäßigen Quelle erfolgen, was bei YouTube nicht immer der Fall ist. Zum anderen darf die Vervielfältigung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgen, was bei einer App, die Geld verdienen will, offensichtlich ist.

    Eine Einwilligung der Urheber könnte sich aus den Nutzungsbedingungen von YouTube ergeben, die der Fragesteller akzeptiert hat. Allerdings enthalten diese Nutzungsbedingungen keine ausdrückliche Erlaubnis zur Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken. Im Gegenteil, sie verbieten ausdrücklich das Herunterladen von Inhalten ohne eine entsprechende Schaltfläche oder Anweisung von YouTube.

    Die App verstößt also gegen das Urheberrecht und kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Fragesteller sollte daher von einem Release absehen und sich an einen Anwalt wenden, der ihn über die rechtlichen Risiken aufklärt und ihm mögliche Alternativen aufzeigt.

    Für eine telefonische Rechtsberatung zum Thema Urheberrecht kann man hier einen Termin buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung

    Für eine Anwaltssuche zum Thema Urheberrecht kann man hier nach geeigneten Anwälten suchen: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Urheberrecht

    Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht findet man hier: https://www.rechtsanwalt.com/rechtsgebiete/urheberrecht/

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