Verzwickte Lage (abgelaufener Personalausweis und Reisepass)
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Diskussion
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Guten Abend,
Bei meinem/unserem Problem geht es um meinen 80-jährigen Vater, der in Rumänien lebt. Er wurde im August (als seine beiden Ausweisdokumente ausliefen) falsch beraten und steht nun ohne beide da. Auch hat er es im Rahmen seines zehnjährigen Aufenthaltes in diesem Land versäumt, sich offiziell anzumelden und ihm ist bei seinem Umzug die Geburtsurkunde abhanden gekommen.
Nun ist er Anfang des Jahres schwer erkrankt und seit einem sechstägigen Krankenhausaufenthalt bettlägerig. In Deutschland ist er nicht länger krankenversichert und der Krankentransport mit Ambulanz (vom Flieger ganz zu schweigen) würde unser Budget sprengen.
Ohne legitime Dokumentation nehmen ihn die meisten hiesigen Pflegeheime nicht auf. Glücklicherweise fand sich eines, das vorerst darüber hinwegsieht. Ich wurde aber bereits mehrfach daran erinnert, ich solle mich über kurz oder lang darum kümmern, ihm einen neuen Ausweis auszustellen und die Geburtsurkunde zu beschaffen.
Dumm nur, dass es für einen neuen Personalausweis einer Geburtsurkunde bedarf und das Einfordern der Geburtsurkunde mit einem gültigen Personalausweis (oder auch Reisepass) verbunden ist. Wir sind also sozusagen in beide Richtungen blockiert.
Das Konsulat empfahl nun die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (mit einem Jahr Gültigkeit). Allerdings weiß ich nicht, ob der Auszug aus dem Geburtsregister, den wir über eine Notarin erhielten sowie die vorliegende Heiratsurkunde genügen, wenn im Pflegeheim außerdem keine biometrischen Passfotos angefertigt werden können.
Meine Bitte um Hinweise und Ratschläge läuft nun auf Folgendes hinaus:
Weiß jemand hier evtl. mit Gewissheit, ob ich mir besagten vorläufigen Reisepass überhaut werde ausstellen lassen können?
Falls ja: Werden die hiesigen Behörden (Einwohnermeldeamt wg. der offiziellen Anmeldung und Rathauses seiner Geburtsurkunde zwecks Geburtsurkunde) und Notare (die etwa Bevollmächtigungen nur unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes gutheißen) diesen vorläufigen Reisepass überhaupt anerkennen?
Ich erhoffe mir hier keine konkrete rechtliche Beratung. Das wäre in jedem Fall zu viel verlangt. Aber vielleicht hat jemand mal von einem vergleichsweise verzwickten/sonderbaren Fall gehört oder weiß, welche deutsche Behörde man einschalten könnte, um diesem Problem beizukommen. Denn vorläufig werde ich (nach zwei bezügelosen Monaten, in denen ich schon meine Rücklagen antasten musste) seinen Aufenthalt im Pflegeheim finanziell tragen müssen, da sein Konto wg. abgelaufenen Personalausweises bald gesperrt wird und ich zwar Zugriff darauf habe, aber nicht bevollmächtigt bin, etwa einen Dauerauftrag einzurichten oder seine Rente auf mein Konto zu übertragen, damit ich die Pflegeheimkosten von dort aus begleichen kann.