12.10.2023

Urlaubsanspruch

  • Ersteller
    Diskussion
  • #393811 Antworten

    Anonym
    Gast

    Nach einer Beschäftigung als Koch von Mitte Juli bis Mitte Oktober berechnet der Arbeitgeber als Anspruch nur 2 mal 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubes.Gelten die 2 halben Monate im Juli und Oktober als anzurechnender voller Monat oder sind nur die vollen Monate August und September anrechenbar?

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  • #393957 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Um die nachfolgenden Fragen anwaltlich beantworten zu können, ist es zunächst erforderlich, den Sachverhalt zu analysieren und das einschlägige Rechtsgebiet zu ermitteln. Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern soll nur erste Anhaltspunkte liefern. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung bei rechtsanwalt.com zu buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Nach einer Beschäftigung als Koch von Mitte Juli bis Mitte Oktober berechnet der Arbeitgeber als Anspruch nur 2 mal 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs. Zählen die 2 halben Monate Juli und Oktober als anzurechnender voller Monat oder zählen nur die vollen Monate August und September?

    Das einschlägige Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt in § 5 Abs. 1, wie der Urlaubsanspruch bei Teilmonaten zu berechnen ist: “Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden”. Das bedeutet, dass die halben Monate Juli und Oktober als volle Monate zählen und somit jeweils 1/12 des Jahresurlaubs ausmachen. Der Arbeitgeber hat also den Urlaubsanspruch falsch berechnet und muss ihn korrigieren.

    Den Link zum Gesetzestext finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

    Wenn Sie weitere Fragen zum Arbeitsrecht haben oder eine rechtliche Vertretung benötigen, können Sie hier auf rechtsanwalt.com einen passenden Anwalt finden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Arbeitsrecht

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