06.02.2023

Unzureichende Dämmung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390501 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo, ich habe durch einen Zufall festgestellt, dass die Unterbaurolladenkästen in meiner Mietwohnung ohne Dämmung sind. Folglich kann man direkt nach draußen “greifen”, wenn die Abdeckung ab ist. Das bedeutet aus meiner Sicht auch, dass ich hier eine Kältebrücke habe. Kann ich den Vermieter auffordern dies zu beheben und ist es möglich Regress für die letzte(n) Heizkosten-Jahresabrechnung zu verlangen?

  • Autor
    Antworten
  • #390691 Antworten

    Christian Schebitz
    Gast

    Ja, Sie können den Vermieter auffordern, den Unterbaurolladenkasten zu dämmen, da es sich bei ungedämmten Rolladenkästen in der Tat um eine Kältebrücke handelt. Eine Kältebrücke ist ein Bereich, an dem Wärme schneller nach außen gelangt als in anderen Bereichen, was zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Heizkosten führen kann.

    Es ist die Pflicht des Vermieters, sicherzustellen, dass die Mietwohnung den aktuellen gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz entspricht. Wenn der Rolladenkasten unzureichend isoliert ist, erfüllt die Wohnung diese Anforderungen nicht. Sie sollten daher Ihren Vermieter informieren und ihn bitten, den Mangel umgehend zu beheben.

    In Bezug auf Regress für die Heizkosten-Jahresabrechnung ist es schwierig, eine pauschale Antwort zu geben, da dies von den konkreten Umständen abhängt und rechtliche Beratung erfordern kann. Im Allgemeinen haben Mieter jedoch das Recht, eine Mietminderung zu verlangen, wenn eine Wohnung nicht den Anforderungen an Energieeffizienz entspricht. Sie sollten sich an einen Anwalt oder Mieterverein wenden, um Ihre Rechte in Bezug auf die Heizkostenabrechnung zu klären.

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