Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Hinweise geben soll. Für eine verbindliche und individuelle Einschätzung Ihres Falles empfehle ich Ihnen eine telefonische Rechtsberatung, die Sie bei rechtsanwalt.com hier finden: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.
Die Frage betrifft das Rechtsgebiet des Familienrechts, insbesondere das Umgangsrecht der Großeltern mit dem Enkelkind. Das Umgangsrecht ist in § 1685 BGB geregelt, den Sie hier nachlesen können: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html.
Danach haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das heißt, es muss eine enge persönliche Beziehung zwischen den Großeltern und dem Enkelkind bestehen oder entstehen können, die für die Entwicklung des Kindes förderlich ist. Das Umgangsrecht kann aber auch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn es dem Wohl des Kindes widerspricht.
In Ihrem Fall scheint es, dass der Großvater und seine neue Frau kein Interesse an einer solchen Beziehung haben, sondern nur ihre eigenen Wünsche durchsetzen wollen. Sie nehmen keine Rücksicht auf die Bedürfnisse des Kindes, wie z.B. die gewohnte Umgebung, Essens- und Schlafenszeiten oder die Bindung zu Ihnen als Vormund. Dies kann ein Grund sein, das Umgangsrecht einzuschränken oder zu verweigern.
Als Vormund haben Sie das Recht und die Pflicht, das Wohl des Kindes zu schützen und zu fördern. Dazu gehört auch die Regelung des Umgangs mit den Großeltern. Sie können also grundsätzlich bestimmen, wann, wie oft und wie lange der Umgang stattfindet. Sie sollten aber auch versuchen, mit den Großeltern eine einvernehmliche Lösung zu finden, die dem Kind nicht schadet. Das Jugendamt kann Ihnen dabei helfen, eine Umgangsvereinbarung zu treffen oder eine Mediation anbieten.
Wenn Sie sich nicht einigen können oder die Großeltern Ihre Entscheidung nicht akzeptieren, können Sie bei Gericht einen Antrag auf Umgangsrecht stellen. Das Gericht prüft dann, ob das Umgangsrecht dem Wohl des Kindes dient. Dabei wird es auch Ihre Meinung als Vormund berücksichtigen. Das Gericht kann dann das Umgangsrecht festlegen, einschränken oder ausschließen.
Was die Bilder auf WhatsApp betrifft, so haben Sie als Vormund auch das Recht, die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu schützen. Das bedeutet, dass Sie der Veröffentlichung von Bildern des Kindes im Internet zustimmen müssen. Hat der Großvater dies ohne Ihre Zustimmung getan, können Sie ihn auffordern, die Bilder zu löschen oder ihm andernfalls rechtliche Schritte androhen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die rechtliche Situation geben. Wie gesagt, handelt es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung, sondern nur um eine allgemeine Information. Für eine konkrete Beratung zu Ihrem Fall empfehle ich Ihnen nochmals, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen. Sie können dafür einen passenden Anwalt auf rechtsanwalt.com in der folgenden Kategorie finden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Familienrecht.