30.08.2024

Rückwirkende Mietminderung nach Wasserschade-Vermieter zahlt nicht

  • Ersteller
    Diskussion
  • #397105 Antworten

    Anonym
    Gast

    Meine Hausverwaltung hat nach dem wasserschaden vorgeschlagen, die mietminderung nach Beendigung der Bauarbeiten rückwirkend geltend zu machen,da das Ausmaß der Schäden und Beeinträchtigungen zu dem Zeitpunkt noch nicht absehbar waren.
    Als ich dann die Minderung, so wie die entstandenen Stromkosten und aufwandsentschädigung einreichen, gab die Verwaltung dies an die Gebäudeversicherung. Jetzt besteht sie darauf, dass erst alles von der Versicherung geprüft werden muss und erst wenn die Versicherung den Ausgleich für die Forderung überwiesen hat, bekomme ich dementsprechend das Geld.
    Meine Frage ist, ob es rechtens ist, dass ich als Mieter und geschädigte quasi in Vorkasse gehen muss und mein Vermieter obwohl wir Mieter die Gebäudeversicherung Zahlen das Recht hat, erst zurück zu zahlen(und dementsprechend auch nur was er von der Versicherung erhält), wenn die Versicherung gezahlt hat?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe

  • Autor
    Antworten
  • #397111 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Es ist verständlich, dass diese Situation frustrierend für Sie ist. Grundsätzlich haben Sie als Mieter das Recht, die Miete zu mindern, sobald ein Wasserschaden die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Dies ist im § 536 BGB geregelt1.

    Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt in der Regel auch Mietminderungen ab, die durch Wasserschäden entstehen. Allerdings kann es tatsächlich vorkommen, dass der Vermieter erst die Bestätigung und Zahlung der Versicherung abwartet, bevor er Ihnen die Mietminderung und andere Kosten erstattet.

    Es ist nicht unüblich, dass Vermieter in solchen Fällen auf die Versicherung warten, um sicherzustellen, dass die Kosten gedeckt sind. Dennoch sollten Sie darauf bestehen, dass Ihre Ansprüche anerkannt und dokumentiert werden, auch wenn die Auszahlung erst später erfolgt. Es könnte hilfreich sein, dies schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

    Haben Sie schon einmal mit einem Anwalt darüber gesprochen?

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