Rückwirkende Mietminderung nach Wasserschade-Vermieter zahlt nicht
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Diskussion
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Meine Hausverwaltung hat nach dem wasserschaden vorgeschlagen, die mietminderung nach Beendigung der Bauarbeiten rückwirkend geltend zu machen,da das Ausmaß der Schäden und Beeinträchtigungen zu dem Zeitpunkt noch nicht absehbar waren.
Als ich dann die Minderung, so wie die entstandenen Stromkosten und aufwandsentschädigung einreichen, gab die Verwaltung dies an die Gebäudeversicherung. Jetzt besteht sie darauf, dass erst alles von der Versicherung geprüft werden muss und erst wenn die Versicherung den Ausgleich für die Forderung überwiesen hat, bekomme ich dementsprechend das Geld.
Meine Frage ist, ob es rechtens ist, dass ich als Mieter und geschädigte quasi in Vorkasse gehen muss und mein Vermieter obwohl wir Mieter die Gebäudeversicherung Zahlen das Recht hat, erst zurück zu zahlen(und dementsprechend auch nur was er von der Versicherung erhält), wenn die Versicherung gezahlt hat?
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe