Nachbesserung
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Diskussion
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Wir haben bei einem Händler ein gebrauchtes Quad gekauft. In der Anzeige stand voll funktionsfähig und sofort einsatzbereit. Wir haben eine kurze Probefahrt im Hof gemacht. Zuhause sind wir dann eine größere Strecke gefahren. Der Abtrieb und die Schaltung hat nicht richtig funktioniert. Wir haben das Quad dann zum Händler zurück gebracht. Wir wollten es zurückgeben und den Kaufpreis erstatten lassen. Der Händler meinte wir müssen ihm die Chance geben es nachzubessern. Jetzt soll alles wieder funktionieren und wur sollen 380€ bezahlen. Laut Paragraph 439 BGB müssen wir nichts zahlen. Wir haben ihm vorgeschlagen es zurück zu nehmen und uns den Kaufpreis zu erstatten oder wir holen es ab ohne die 380€ zu bezahlen. Er will auf beides nicht eingehen. Was sollen wir jetzt machen? Vielen DankWir haben bei einem Händler ein gebrauchtes Quad gekauft. In der Anzeige stand voll funktionsfähig und sofort einsatzbereit. Wir haben eine kurze Probefahrt im Hof gemacht. Zuhause sind wir dann eine größere Strecke gefahren. Der Abtrieb und die Schaltung hat nicht richtig funktioniert. Wir haben das Quad dann zum Händler zurück gebracht. Wir wollten es zurückgeben und den Kaufpreis erstatten lassen. Der Händler meinte wir müssen ihm die Chance geben es nachzubessern. Jetzt soll alles wieder funktionieren und wur sollen 380€ bezahlen. Laut Paragraph 439 BGB müssen wir nichts zahlen. Wir haben ihm vorgeschlagen es zurück zu nehmen und uns den Kaufpreis zu erstatten oder wir holen es ab ohne die 380€ zu bezahlen. Er will auf beides nicht eingehen. Was sollen wir jetzt machen? Vielen Dank