Nachbarskinder unberechtigt auf unserem Grundstück
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Diskussion
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Unser Grundstück ist umzäunt, allerdings ist die Einfahrtsfläche frei. Die Gartentür ist im Regelfall immer verschlossen.
Das Nachbarskind (ca. 1,5 Jahre alt) kommt oft unberechtigter Weise auf unser Grundstück gelaufen (überquert sogar die Straße). Die Mutter ist entweder im Garten oder in ihrer Wohnung und sieht gar nicht nach ihrem Kind. Dem Vater haben wir das schon so oft gesagt, dass das Kind auf unserem Grundstück nichts verloren hat.
Meine Frage nun:
1. Wenn dem Kind etwas passiert, z.B. weil wir die Gartentür nicht abgesperrt haben und unser Rasenmähroboter läuft uns den Kinder verletzt, wer haftet dafür?
2. Wenn das Kind z.B. mit einem Stock gegen unser Garagentor schlägt und etwas kaputt macht, wer haftet dafür?
3. Wenn sich das Kind z.B. an einem Gegenstand, der sich kurz in unserer Einfahrt befindet, verletzt, wer haftet dafür?
Unser Grundstück ist zum Teil Gewerbefläche.