07.03.2023

Mietrecht / Eigentümergemeinschaft

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390965 Antworten

    Barbara
    Gast

    Ich hoffe, hier einen Rat zu bekommen. Folgende Situation: Wir sind Mieter einer Wohnung, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört. In unserer Wohnung gab es einen Rohrbruch. Jetzt geht es um eine Feuchtigkeitsmessung. Diese wird normalerweise von der Wohngebäudeversicherung übernommen, die wir anteilig über die Nebenkosten bezahlen. Aber der Eigentümer unserer Wohnung meldet den Schaden nicht der Versicherung. Die WEG selbst ist Versicherungsnehmer. Bei der WEG gibt es keinen Verwalter, einer der anderen Eigentümer ist stattdessen Ansprechpartner für Versicherungen usw. Aber auch dieser weigert sich, den Schaden zu melden. Die Versicherung hat selbst Kenntnis von dem Vorfall, sagt aber, unser Eigentümer muss den Schaden melden. Der Eigentümer ist aber quasi “nur” Versicherter, Versicherungsnehmer und Ansprechpartner ist jedoch die WEG.

    Was kann man als Mieter hier tun, wenn niemand den Schaden melden will? Optisch ist noch kein Schaden zu sehen, aber wahrscheinlich ist Wasser unter den Vinylboden  gelaufen. Es müsste also wenigstens der Boden geprüft werden.

    Welche Handhabe hat man da noch?

     und Anspruch

  • Autor
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  • #391206 Antworten

    Christian
    Moderator

    Als Mieter haben Sie in diesem Fall das Recht, Ihren Vermieter über den Schaden zu informieren und eine Reparatur zu verlangen. Da der Schaden durch den Rohrbruch entstanden ist und es sich um eine Angelegenheit der WEG-Versicherung handelt, sollten Sie Ihren Vermieter bitten, den Schaden unverzüglich der WEG-Versicherung zu melden.

    Weigert sich der Vermieter, den Schaden zu melden, können Sie sich an den Verwaltungsbeirat der WEG wenden und dort den Schaden melden. Der Verwaltungsbeirat ist für die Überwachung der Verwaltung der WEG zuständig und kann eventuell bei der Schadensmeldung behilflich sein.

    Wenn weder der Vermieter noch der Verwaltungsbeirat bereit sind, den Schaden zu melden, können Sie sich auch an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte als Mieter geltend zu machen und gegebenenfalls Klage zu erheben.

    Auch als Mieter haben Sie das Recht auf eine mängelfreie Wohnung. Da der Schaden wahrscheinlich zu Feuchtigkeitsschäden geführt hat, die nicht sichtbar sind, ist es ratsam, eine professionelle Feuchtigkeitsmessung durchführen zu lassen, um festzustellen, ob Schimmelbildung oder andere Schäden vorliegen. Sollten Schäden festgestellt werden, können Sie Ihren Vermieter auffordern, diese unverzüglich zu beseitigen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie den Vermieter auffordern sollten, den Schaden zu melden, den Verwaltungsbeirat einschalten sollten, falls der Vermieter sich weigert, den Schaden zu melden, und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen sollten. Sie haben auch das Recht auf eine mängelfreie Wohnung.und können Ihren Vermieter auffordern, Schäden zu beseitigen, sobald diese festgestellt werden.

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