15.03.2023

KFZ Versicherung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391242 Antworten

    Frank Reinecke
    Gast

    Im Juni 22 bekam ich ein neues KFZ, und habe es mit dem gleichen Kennzeichen angemeldet. Die EVB Nummer habe ich von meiner bestehenden Versicherung erhaslten.
    Letzte Woche habe ich einen Glasschaden an der Frontscheibe gemeldet. Die Versicherung teilte mir mit, dass für das neue Fahrzeug kein Vertrag bestünde.
    Anschliessend habe ich die Abbuchungen meines Kontos kontrolliert und ich musste feststellen, dass es keine gab.

    Durch den Schadensfall ist das nun herausgekommen. Die Versicherung hat sofort rückwirkend eine Rechnung gesendet.
    Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass die Versicherung die Beiträge im Nachhinein einfordert, obwohl kein Vertrag bestand? Im Online-Bereich der Versicherung steht der alte Vertrag immer noch als “ruhend”.
    Ein neuer Vertrag ist nicht ersichtlich. Was kann man machen?

  • Autor
    Antworten
  • #391463 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherberatungsstelle, um eine rechtliche Einschätzung zu erhalten.

    Ich kann jedoch allgemeine Informationen geben: Es ist üblich, dass eine Versicherung über einen Fahrzeugwechsel informiert wird, um den Versicherungsvertrag entsprechend anzupassen. Wenn Sie das Kennzeichen behalten haben und bei derselben Versicherungsgesellschaft geblieben sind, kann es sein, dass der Fehler auf deren Seite liegt.

    Es ist daher wichtig, die Einzelheiten des Versicherungsvertrags und die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft zu überprüfen. Sie können die Versicherungsgesellschaft auffordern, einen Nachweis über den Abschluss des Vertrags für Ihr neues Fahrzeug zu erbringen und den Vertrag rückwirkend abzuschließen.

    Es ist auch ratsam, eine Beschwerde bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen und gegebenenfalls die Versicherungsaufsichtsbehörde einzuschalten.

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