Heirat mit Thailänderin [betrifft bes. §§ 66-68 AufentG, Sicherstellung des Lebensunterhaltes]
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Diskussion
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Heirat mit Thailänderin [betrifft bes. §§ 66-68 AufentG, Sicherstellung des Lebensunterhaltes]
Nach fast 9 Jahren Erwerbstätigkeit in China und Thailand zurück in Deutschland und noch auf Arbeitssuche möchte ich meine Partnerin aus Thailand heiraten.
Hindernis für eine Heirat scheint im Hinblick auf “Sicherstellung des Lebensunterhaltes”, dass ich derzeit noch keine Erwerbstätigkeit in D. aufnehmen konnte.
Welchen Weg halten Sie nach gesetzlicher Lage für am erfolgversprechendsten?
1] Heiratsvisum für Deutschland auf Grundlage von Sparvermögen bzw. Verplichtungserklärung (ggf. Dritter)
2] Heirat in Thailand
3] Heirat in Dänemark mit Touristenvisum
4] Aufnahme einer vorübergehenden unqualifizierten Beschäftigung, um Aussichten auf ein Heiratsvisum zu erleichtern