13.03.2024

Falscher Zähler, Rechnung vom Stromabieter

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    Diskussion
  • #395425 Antworten

    Leon
    Gast

    Guten Tag allesamt,

    Ich bin vorletztes Jahr im April in eine neue Wohnung gezogen und es gab keine Probleme mit Strom oder ähnlichem. Dann bekam ich letztes Jahr im Mai eine Rechnung von den örtlichen Stadtwerken das ich vom Januar bis Mai 2023 über 8000kwh verbraucht habe und ca. 3200 Euro bezahlen muss. Natürlich war mir sofort klar da kann was nicht stimmen und somit direkt angerufen und bestätigt worden das dies ein Fehler sei und sie sich darum kümmern werden das die Rechnung ungültig gemacht wird. (Das Problem war scheinbar das meine Vermieterin die mehrere Wohnungen besitzt eine anderen Zähler unter meiner Wohnung angemeldet hat und so schlussendlich ein 8000kwh Unterschied entstand zwischen meinem und diesem Zählerstand). Alles klar dachte ich mir damit ist das erledigt.

    Ich bekam für lange Zeit nichts bis ich plötzlich nach 6 Monaten im November von ihrer Anwaltskanzlei einen Brief bekam das ich doch die Rechnung jetzt bezahlen soll oder es geht ans Amtgericht. Natürlich direkt der Kanzlei erklärt das dies schon seit einem halben Jahr als nichtig erklärt wurde und sie sich bitte mit den Stadtwerken auseinandersetzen sollen für offizielle Bestätigungen. Keine weitere Antwort bekommen also dachte ich erneut es sei erledigt bis dann heute ein Brief vom Amtsgericht eingeflattert ist das ich jetzt 3900 Euro bezahlen soll. Ich war die letzten drei Tage nicht zuhause also habe ich jetzt 10 Tage zeit um Widerspruch einzulegen.

    Ich sollte hier im Recht sein oder?

    Vielen Dank

  • Autor
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  • #395486 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Schritt 1: Einordnung des Rechtsgebiets

    Das Rechtsgebiet, das bei der geschilderten Situation relevant ist, ist das Energierecht. Daneben können aber auch das Vertragsrecht und das Verbraucherrecht eine Rolle spielen.

    Schritt 2: Analyse des Sachverhalts

    Zunächst ist es wichtig, den genauen Sachverhalt zu klären. Dazu gehören folgende Fragen:

    • Wie erfolgte der Umzug? Wurde der Umzug ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt und beim Versorger angemeldet?
    • Welche Informationen wurden Ihnen vor Vertragsschluss mitgeteilt? Wurden Sie über die Kosten und die Laufzeit des Abos informiert?
    • Haben Sie den Vertrag widerrufen? Wenn ja, wann und wie?
    • Haben Sie bereits Zahlungen geleistet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
    • Wie hoch sind die aktuellen Schulden?
    • Wurde ein Härtefallantrag gestellt?

    Schritt 3: Prüfung der Rechtslage

    Anhand des ermittelten Sachverhalts kann die Rechtslage geprüft werden. Hierbei sind insbesondere folgende Punkte relevant:

    • War der Vertragsschluss wirksam? Wenn Sie nicht ordnungsgemäß über die Kosten und die Laufzeit des Abos informiert wurden, war der Vertragsschluss möglicherweise unwirksam.
    • Ist der Vertrag bereits beendet? Wenn Sie den Vertrag wirksam widerrufen haben, ist er bereits beendet.
    • Haben Sie Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen? Wenn der Vertrag unwirksam war oder bereits beendet ist, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen.
    • Besteht ein Anspruch auf eine Unterbrechung der Sperrung? Aufgrund der unzumutbaren Härte durch zwei Kleinkinder könnte ein Anspruch auf eine Unterbrechung der Sperrung bestehen.
    • Welche Möglichkeiten gibt es, die Kosten zu senken? Es kann ggf. möglich sein, die Kosten durch eine Senkung des Abschlags oder durch einen Wechsel des Anbieters zu senken.

    Schritt 4: Ergreifen von Maßnahmen

    Je nach Ergebnis der Rechtsprüfung können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen.

    • Wenden Sie sich an Ihren Versorger. Teilen Sie ihm Ihre Situation mit und bitten Sie um eine Ratenzahlung oder eine Stundung der Zahlung.
    • Stellen Sie einen Härtefallantrag. In diesem Antrag sollten Sie darlegen, warum Sie die Kosten nicht auf einmal bezahlen können.
    • Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Prüfung der Rechtslage und der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

    Wichtige Hinweise:

    Diese Ausführungen sind lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrem Fall haben.

    Empfehlung:

    Ich empfehle Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen. Auf rechtsanwalt.com finden Sie eine Vielzahl von Anwälten, die sich auf das Energierecht spezialisiert haben.

    Buchung einer telefonischen Rechtsberatung:

    https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung

    Einschlägige Gesetze:

    Zusätzliche Informationen:

    • Verbraucherzentrale Energie
    • Bundesnetzagentur

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