05.01.2024

Einstweilige Verfügung Gewaltrecht

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    Diskussion
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    Nora
    Gast

    Ich wurde am 23.12.2023 von meinem Ex Partner körperlich angegriffen, er wurde von der Polizei abgeholt und hat einen Platzverweis bekommen. In jener Nacht habe ich ihn, aus Überforderung, nicht angezeigt. Nachdem er mir am nächsten Tag eine beleidigende Nachricht geschickt hat, bin ich doch noch zur Polizei um einen Strafantrag (leichte Körperverletzung – häusliche Gewalt und Sachbeschädigung) zu stellen.
    Mein Ex Partner und ich besuchen derzeit denselben Campus in Regenstauf und machen dort eine Umschulung. Er terrorisiert mich weiterhin über den Teams Chat (das ist eine“school and work“ App), ich fühle mich beleidigt und erniedrigt durch seine Nachrichten und die Schule auf der ich bin, ist nicht willens etwas dagegen zu unternehmen.
    Aus Sicherheitsgründen bin ich wieder nach Stuttgart zu meinem eigentlich Wohnsitz gefahren.
    Ich würde gerne beim Familiengericht eine einstweilige Verfügung beantragen, scheue mich jedoch davor, weil ich die anfallenden Kosten nicht tragen kann. Außerdem habe ich gelesen, dass der Antragsgegner Schadensersatz fordern kann, falls die einstweilige Verfügung dazu führt, dass er Nachteile in Kauf nehmen muss, wie das verlassen des Schul bzw Campusgelände (was zum Abbruch seiner Umschulung führt).
    Können Sie mir bitte sagen, ob sich eine einstweilige Verfügung überhaupt lohnt und mit welchen Kosten ich rechnen müsste?
    Vielen Dank und viele Grüße
    N. A.

  • Autor
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  • #394686 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Hallo N.A.,

    ich werde versuchen, deine Fragen so gut wie möglich zu beantworten, aber bitte beachte, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche Einschätzung deiner Situation solltest du dich an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.

    Du hast geschrieben, dass du am 23.12.2023 von deinem Ex Partner körperlich angegriffen wurdest und er einen Platzverweis von der Polizei bekommen hat. Du hast ihn zunächst nicht angezeigt, aber am nächsten Tag einen Strafantrag wegen leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung gestellt. Das war ein guter Schritt, denn damit hast du dein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung deines Ex Partners bekundet. Die Polizei wird nun die Ermittlungen aufnehmen und die Staatsanwaltschaft wird entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder nicht. Du kannst dich als Nebenklägerin dem Verfahren anschließen und Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen.

    Du hast weiterhin geschrieben, dass dein Ex Partner dich über den Teams Chat belästigt und die Schule nichts dagegen unternimmt. Das ist eine sehr unangenehme Situation für dich und du hast das Recht, dich dagegen zu wehren. Du kannst zum einen die Schule auffordern, deinem Ex Partner den Zugang zum Teams Chat zu sperren oder dir zumindest eine andere Klasse zuzuweisen. Du kannst dich dabei auf dein Recht auf eine diskriminierungsfreie Bildung berufen, das in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert ist. Zum anderen kannst du auch zivilrechtliche Schritte gegen deinen Ex Partner einleiten und ihn auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Dafür brauchst du einen Anwalt oder eine Anwältin, die dir helfen kann, deine Ansprüche geltend zu machen.

    Du hast außerdem gefragt, ob sich eine einstweilige Verfügung lohnt und mit welchen Kosten du rechnen musst. Eine einstweilige Verfügung ist ein schnelles und wirksames Mittel, um dich vor weiteren Übergriffen deines Ex Partners zu schützen. Du kannst damit zum Beispiel erreichen, dass er sich dir nicht mehr nähern darf oder den Campus verlassen muss. Dafür musst du beim Familiengericht einen Antrag stellen und glaubhaft machen, dass du in Gefahr bist oder schon Gewalt erlebt hast. Das kannst du zum Beispiel mit ärztlichen Attesten, Fotos von Verletzungen oder Zeugenaussagen tun. Die Kosten für eine einstweilige Verfügung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Streitwert, der Anzahl der Anträge und der Rechtsanwaltsgebühren. Eine grobe Schätzung wäre zwischen 200 und 500 Euro. Wenn du jedoch bedürftig bist, kannst du beim Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen . Dann übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten für dich.

    Du hast auch Bedenken geäußert, dass dein Ex Partner Schadensersatz von dir fordern könnte, wenn er durch die einstweilige Verfügung Nachteile erleidet. Das ist grundsätzlich möglich, aber nur dann, wenn die einstweilige Verfügung unberechtigt war oder später aufgehoben wurde. Solange die einstweilige Verfügung rechtmäßig ist und auf einer ernsthaften Gefährdung deiner Person beruht, musst du dir darüber keine Sorgen machen.

    Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche dir alles Gute für deine Zukunft.

    : https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

    : https://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

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