10.02.2023

Eigentumswohnung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390597 Antworten

    Anonym
    Gast

    Vor 25 Jahren haben die 3 ET beschlossen bei Erneuerung die Fenster selbst zu bezahlen.
    Bei einem Eigentumswechsel will der neue ein Fenster bezahlt haben.
    Gilt die damalige Abmachung noch heute ??

  • Autor
    Antworten
  • #390663 Antworten

    Maxi
    Mitglied

    Die Antwort auf diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Details der Vereinbarung, die die drei ET vor 25 Jahren getroffen haben, und den geltenden Gesetzen und Vorschriften in der Region, in der die Immobilie liegt.

    Grundsätzlich sind Vereinbarungen zwischen Parteien in der Regel bindend, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn die Vereinbarung zwischen den drei ET klar besagt, dass sie für die Kosten der Fenstererneuerung verantwortlich sind und der neue Eigentümer dies akzeptiert hat, indem er die Immobilie gekauft hat, könnte die Vereinbarung noch heute gültig sein.

    Es ist jedoch möglich, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften seitdem geändert wurden und die Vereinbarung daher möglicherweise nicht mehr rechtlich durchsetzbar ist. Es wäre daher ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der die Situation bewerten kann und klären kann, ob die damalige Vereinbarung noch gültig ist.

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