24.09.2023

Baustellenlärm durch Renovierungsarbeiten nach Brand

  • Ersteller
    Diskussion
  • #393419 Antworten

    Anonym
    Gast

    Hallo, ich erdulde nun seit schon Ende Juli bis jetzt fortlaufenden Baulärm.

    Aufgrund von Renovierungsarbeiten in der Wohnung über mir findet von Montag bis Freitag oft von 7 bis 16 Uhr die Renovierungen statt, man hört alles durch decken und Wänden. – Nicht nur psychisch wurde ich durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen und sollte deswegen genügend Ruhe habe, um diese zu Stabilisieren, welch aufgrund des andauernden Lärmes nicht möglich ist.

    Ich schaffe es nicht einmal an ausreichend Schlaf zu denken, denn mich weckt auf ewig dieser ätzende Lärm. Da ich auch im Home Office als Selbstständiger arbeite, keine Chance dies zu tun bzw. sich ansatzweise konzentrieren zu können.

    Hinzu kommt seit Beginn der Sommerferien bis jetzt anhaltend noch eine Baustelle am Schulgebäude gegenüber meiner Straße, welcher ebenfalls im Zeitraum von 07 seine lauten Maschinen startet.

    Was kann ich tun?

  • Autor
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  • #393680 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche und individuelle Einschätzung des Sachverhalts empfehle ich die Buchung einer telefonischen Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com hier: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.

    Der Baulärm, den Sie erdulden müssen, kann je nach Art und Quelle der Baustelle unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt dabei: Lärm ist nicht gleich Lärm. Ein hoher Geräuschpegel durch gewerbliche Bauarbeiten wird als Baulärm bezeichnet genauso wie Arbeiten in der Wohnung, sofern sie von einer Firma ausgeführt werden. Normale Heimwerkertätigkeiten von Privatpersonen fallen nicht in diese Kategorie.

    In Ihrem Fall scheint es sich um zwei verschiedene Quellen von Baulärm zu handeln: die Renovierungsarbeiten in der Wohnung über Ihnen und die Baustelle am Schulgebäude gegenüber Ihrer Straße. Um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu ermitteln, müssen Sie daher beide Fälle getrennt betrachten.

    Renovierungsarbeiten in der Wohnung über Ihnen

    Wenn die Renovierungsarbeiten in der Wohnung über Ihnen von einer Firma ausgeführt werden, gelten sie als gewerblicher Baulärm und müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Das bedeutet, dass sie schädliche Umwelteinwirkungen, zu denen auch Lärm gehört, so gut es geht vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß reduzieren müssen. Dazu gehört auch, dass sie bestimmte Lautstärkepegel einhalten und Nachtzeiten berücksichtigen müssen.

    Wie laut es auf einer Baustelle werden darf, steht in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz der Bewohner gegen Baulärm . In einem Wohngebiet darf von der Baustelle aus tagsüber ein Dauerschallpegel von maximal 55 Dezibel (bei gekipptem Fenster) in der eigenen Wohnung ausgehen. Das entspricht etwa dem Geräuschpegel eines normalen Gesprächs. Nachts gilt eine Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr, in der keine Bauarbeiten erlaubt sind.

    Wenn Sie den Eindruck haben, dass diese Grenzwerte überschritten werden oder dass die Bauarbeiten zu früh oder zu spät stattfinden, können Sie sich direkt an den Bauunternehmer, die Kommune oder das örtliche Umweltamt wenden. Sie können auch ein Lärmprotokoll führen, um den Baulärm zu dokumentieren und gegebenenfalls gerichtlich nachzuweisen.

    Als Mieter haben Sie außerdem das Recht, die Miete zu mindern, wenn der Baulärm Ihre Wohnqualität beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen 5% und 40% liegen . Um Ihre Mietminderung geltend zu machen, müssen Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder den Mangel nicht beseitigt, können Sie die Miete entsprechend kürzen.

    Baustelle am Schulgebäude gegenüber Ihrer Straße

    Wenn die Baustelle am Schulgebäude gegenüber Ihrer Straße von einer öffentlichen Hand betrieben wird, gelten für sie dieselben Regeln wie für gewerbliche Baustellen. Das heißt, sie müssen sich an die AVV zum Schutz gegen Baulärm halten und die Lautstärke- und Zeitgrenzen einhalten.

    Wenn Sie den Eindruck haben, dass diese Grenzwerte überschritten werden oder dass die Bauarbeiten zu früh oder zu spät stattfinden, können Sie sich direkt an den Bauherrn (z.B. die Stadtverwaltung), die Kommune oder das örtliche Umweltamt wenden. Sie können auch ein Lärmprotokoll führen, um den Baulärm zu dokumentieren und gegebenenfalls gerichtlich nachzuweisen.

    Als Mieter haben Sie auch hier das Recht, die Miete zu mindern, wenn der Baulärm Ihre Wohnqualität beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen 5% und 40% liegen . Um Ihre Mietminderung geltend zu machen, müssen Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder den Mangel nicht beseitigt, können Sie die Miete entsprechend kürzen.

    Das passende Rechtsgebiet für Ihre Frage ist das **Mietrecht**. Wenn Sie eine telefonische Rechtsberatung dazu buchen möchten, können Sie dies auf rechtsanwalt.com hier tun: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung. Sie können auch nach passenden Anwälten in Ihrer Nähe suchen, indem Sie diesen Link verwenden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Mietrecht. Dort finden Sie qualifizierte und erfahrene Anwälte, die Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort einige Anhaltspunkte geben. Bitte beachten Sie aber nochmals, dass dies keine Rechtsberatung ist und dass Sie für eine verbindliche und individuelle Einschätzung des Sachverhalts einen Anwalt kontaktieren sollten.

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