Baumrückschnitt bei überhängenden Ästen durch Gemeinde verweigert
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Diskussion
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Nach § 910 BGB muss ein Baumeigentümer bei Beeinträchtigung die überhängenden Äste zurück schneiden. Nach dem Urteil des BGH vom 11.06.21, V ZR 234/19 reicht eine verhältnismäßig geringe Beeinträchtigung aus.
Problem bei uns ist, dass es ein Baum der Gemeinde ist und diese den Rückschnitt verweigert. Sie sieht keine Beeinträchtigung (diese stehen aber hier auch nicht zur Diskussion) und meint,
für Gemeinden gelten andere Maßstäbe. Es müsste bei Gemeindebäumen eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen. Stimmt das? Ich habe keine ensprechenden Urteile / Rechtsgrudlagen gefunden und es entspricht auch nicht meinem Rechtsempfinden bezügl. Gleichheit…
Es wird uns sogar, falls wir den Überhang abscheinden würden, mit rechtlichen Schritten wie Sachbeschädigung gedroht.