06.02.2023

Bafög Rückzahlung – Deckelung

  • Ersteller
    Diskussion
  • #390503 Antworten

    Anonym
    Gast

    Ich habe im Oktober 2000 angefangen zu studieren und habe Bafög erhalten. Ich bin im Moment noch dabei meine Darlehensschuld abzuzahlen, ingeamt ca. 20.000€. Nächtes Jahr hätte ich die ersten 10.000€, bis 2030 den Rest. Allerdings gilt für alle, die ab 2001 angefangen haben zu studieren eine allgemeine Deckelung von 10.000€, Restschuld wird erlassen. Dieses Gesetz kam 2018 oder 2019 raus, man sagte mir, ich hätte Pech gehabt. Man konnte mir nicht sagen, warum das ab 2001 angesetzt wurde, und alle, die davor studiert haben noch den vollen Betrag zurückzahlen müssen. Kann ich hier rechtlich etwas machen? Das Jahr 2001 vs. 2000 unterscheidet sich für mich nicht, wurde für das Gesetz der Deckelung offenbar “willkürlich” gewählt. Danke!

  • Autor
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  • #390673 Antworten

    Maxi
    Mitglied

    Es tut mir leid zu hören, dass Sie in dieser Situation sind. Es ist verständlich, dass Sie sich unfair behandelt fühlen, da der Unterschied zwischen 2000 und 2001 für Sie nicht relevant zu sein scheint.

    Es ist am besten, wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf Studienfinanzierung spezialisiert ist und Ihre Situation im Detail bewerten kann.

    In der Regel gibt es in Deutschland jedoch eine Verjährungsfrist von drei Jahren, innerhalb derer ein Anspruch auf Rückzahlung geltend gemacht werden kann. Wenn Sie sich also erst jetzt mit Ihrem Fall auseinandersetzen, kann es sein, dass Ihre Forderungen bereits verjährt sind.

    Trotzdem könnte es sich lohnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Optionen kennen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

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