Anspruch einer Gesellschaft gegen Gesellschafter aus § 823 Abs. 1 BGB
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Diskussion
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Hey,
Der Titel beschreibt eigentlich schon genau meine Frage. Keine eine Gesellschaft (bswp. GbR oder uG) einen Anspruch auf Schadensersatz gegen ihre eigenen Gesellschafter aus § 823 Abs. 1 BGB haben. Die Idee wäre, dass ein Gesellschafts-Geschäftsführer seine interne Befugnis verletzt hat und hierauf die Rechtsgutverletzung (sonstiges Recht = Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) gestützt wird.
Ist das möglich?
Vielen Dank für eine Antwort
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