16.03.2023

Ärztlich diagnostiziertes Fibromyalgisyndrom

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391251 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag.
    Ich habe ein ärztlich bestätigtes Fibromyalgisyndrom und musste auf Grund der Schmerzen und Erschöpfung meine Arbeitszeit bereits von 5 auf 4 Tagen reduzieren. Was benötige ich noch um einen Grad der Behinderung zu beantragen.
    Mit freundlichemGruß
    Kerstin Borchert

  • Autor
    Antworten
  • #391459 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Um einen Grad der Behinderung (GdB) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. In diesem Antrag müssen Sie angeben, welche Erkrankungen oder Beeinträchtigungen Sie haben und wie sich diese auf Ihr tägliches Leben auswirken.

    Da in Ihrem Fall bereits die ärztliche Diagnose Fibromyalgiesyndrom vorliegt und Sie aufgrund der Schmerzen und Erschöpfung Ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, können Sie dies in Ihrem Antrag angeben. Hilfreich können auch ärztliche Unterlagen sein, die die Diagnose bestätigen und den Schweregrad der Beschwerden beschreiben.

    Das Versorgungsamt wird dann einen ärztlichen Gutachter beauftragen, Ihre Krankheitsgeschichte und die Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben zu beurteilen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wird dann der GdB festgestellt.

    Ich empfehle Ihnen, sich bei Bedarf von einem Sozialverband wie dem Sozialverband VdK oder einem Rechtsanwalt beraten und unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte einleiten und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen, um Ihre Chancen auf eine angemessene Bewertung Ihres GdB zu maximieren.

Antworten auf: Ärztlich diagnostiziertes Fibromyalgisyndrom
Ihre Informationen:




Verwerfen

Erhalten auch Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

Nutzen Sie das das untenstehende Formular um eine kostenlose Ersteinschätzung zu erhalten. Wenn Sie Ihr Anliegen für die Veröffentlichung in unserem Forum für Rechtsfragen freigeben, wird Ihr Anliegen automatisch veröffentlicht, sollte ein Anwalt sich nicht binnen weniger Tage bei Ihnen melden.