Um einen Grad der Behinderung (GdB) zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. In diesem Antrag müssen Sie angeben, welche Erkrankungen oder Beeinträchtigungen Sie haben und wie sich diese auf Ihr tägliches Leben auswirken.
Da in Ihrem Fall bereits die ärztliche Diagnose Fibromyalgiesyndrom vorliegt und Sie aufgrund der Schmerzen und Erschöpfung Ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, können Sie dies in Ihrem Antrag angeben. Hilfreich können auch ärztliche Unterlagen sein, die die Diagnose bestätigen und den Schweregrad der Beschwerden beschreiben.
Das Versorgungsamt wird dann einen ärztlichen Gutachter beauftragen, Ihre Krankheitsgeschichte und die Auswirkungen auf Ihr tägliches Leben zu beurteilen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wird dann der GdB festgestellt.
Ich empfehle Ihnen, sich bei Bedarf von einem Sozialverband wie dem Sozialverband VdK oder einem Rechtsanwalt beraten und unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte einleiten und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen, um Ihre Chancen auf eine angemessene Bewertung Ihres GdB zu maximieren.