09.04.2023

2 Staatsangehörigkeiten als Beamter

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391505 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag,

    Meine Frage wäre, ob man als angehender Beamter (Lehrer in Berlin) seine 2 Staatsangehörigkeiten haben darf oder eine, die nicht-deutsche, abgeben muss?

    Liebe Grüße, Can Bakır

    PS:

    Falls ich nicht rangehe, sprechen Sie mir bitte auf die Mailbox, ich rufe Sie zurück.

  • Autor
    Antworten
  • #391722 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Als angehender Beamter (Lehrer in Berlin) darf man seine 2 Staatsangehörigkeiten haben¹. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz darf ins Beamtenverhältnis berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz ist. Danach ist unter anderem Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dies gilt auch dann weiter fort, wenn Sie eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, solange Sie nicht die deutsche verlieren.

    Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

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