02.04.2022

§ 291 StGB Wucher

  • Ersteller
    Diskussion
  • #384437 Antworten

    Anonym
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgende Situation:
    Mein Auto wurde auf Last der Polizei nach einem Unfall durch einer Abschleppfirma abgeholt und dort bei der Firma geparkt. Es war nicht mehr möglich damit zu fahren.
    Heute habe ich den Wagen an einen Händler verkauft der mit seinem LKW zum Schrott-Parkplatz der Abschlepp-Firma kam um dort den Wagen auf sein LKW zu laden. Leider war dies nicht möglich da zu viele andere defekte PKWs im Weg standen. Ich musste die Abschlepp-Firma bitten mein nicht mehr fahrbares Auto aus der Lücke raus zu holen. Diese haben dass aber nur gegen einer Bezahlung von 100 Euro getan obwohl dass nicht mal mehr 5 min. mit dem Gabelstapler gebraucht hat! Meines wissens ist dies definitiv Wucher. In dieser Situation konnten wir auch nichts anderes Tun, wir waren Komplett auf dieser Abschlepp-Firma mit dem Gabelstapler angewiesen.

    Können wir hier gegen rechlich vorgehen?

    Ich wäre Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ezra Maris

Antworten auf: § 291 StGB Wucher
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