Christian R.
Gemäß § 439 BGB haben Sie als Käufer das Recht, die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen1. Der Verkäufer muss die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen1. Daher sollten Sie in der Tat nicht für die Reparaturkosten aufkommen müssen.
Wenn der Verkäufer sich weigert, das Fahrzeug zurückzunehmen oder die Reparaturkosten zu übernehmen, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Es wäre ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Optionen zu besprechen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur eine allgemeine Information basierend auf dem von Ihnen angegebenen Sachverhalt. Es ist immer ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren, um eine vollständige und genaue Beratung zu erhalten.