Christian R.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die nachfolgende Antwort ersetzt keine Rechtsberatung, sondern dient lediglich der allgemeinen Orientierung. Für eine verbindliche und individuelle Beurteilung Ihres Falles sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.
Heizkosten gehören zu den Nebenkosten, die Sie als Mieter zusätzlich zur Kaltmiete an Ihren Vermieter zahlen müssen. Die Höhe der Heizkosten richtet sich nach Ihrem individuellen Verbrauch, der mit einem Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler gemessen wird. Nach der Heizkostenverordnung müssen die Heizkosten zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest wird nach der Wohnfläche oder einem anderen Maßstab verteilt.
Wenn Ihre Heizung defekt war und keine Nachtabsenkung möglich war, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich angezeigt haben und dieser den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt hat. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen 5 % und 20 % betragen. Sie können die Mietminderung nur für den Zeitraum geltend machen, in dem der Mangel bestanden hat.
Wenn Ihr Vermieter kulant ist, können Sie mit ihm eine einvernehmliche Lösung suchen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Dabei sollten Sie folgende Schritte beachten:
– Überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Achten Sie darauf, dass nur umlagefähige Kosten abgerechnet wurden, dass die Verteilerschlüssel richtig angewendet wurden und dass die Abrechnungsfrist eingehalten wurde.
– Vergleichen Sie Ihren Heizkostenverbrauch mit dem Vorjahr und dem Durchschnitt Ihrer Nachbarn. Liegt Ihr Verbrauch deutlich höher, kann dies ein Hinweis auf einen Defekt an der Heizung sein.
– Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich auf, Ihnen den Grund für den Heizungsausfall mitzuteilen und Ihnen eine angemessene Entschädigung anzubieten. Geben Sie an, wie hoch Ihre Mietminderung wäre, wenn Sie sie gerichtlich durchsetzen würden.
– Verhandeln Sie mit Ihrem Vermieter über eine faire Lösung. Das kann zum Beispiel eine Reduzierung Ihrer Nachzahlung oder eine Erhöhung Ihres Guthabens sein. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest und lassen Sie es von beiden Seiten unterschreiben.
Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter nicht einigen können oder unsicher sind, ob Ihre Forderung berechtigt ist, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Auf rechtsanwalt.com können Sie sowohl die Anwaltshotline nutzen als auch den passenden Anwalt nach Rechtsgebiet finden. In Ihrem Fall wäre das Rechtsgebiet Mietrecht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen