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Christian R.
Moderator

Ihre Frage ist sehr wichtig und erfordert eine fachkundige Beratung. Ich werde versuchen, Ihnen einige allgemeine Ratschläge zu geben, wie Sie vorgehen können, kann Ihnen aber keine rechtlich verbindliche Antwort geben. Sie sollten sich daher an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden, der sich auf dem Gebiet des Mietrechts auskennt.

Als Hauptmieter sind Sie beide gemeinsam und unabhängig voneinander für die Erfüllung des Mietvertrages verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie beide die Miete zahlen müssen, auch wenn einer von Ihnen ausziehen möchte. Sie können den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen, es sei denn, der Vermieter stimmt einer einseitigen Kündigung zu. Wenn Ihre Mitbewohnerin nicht einverstanden ist, haben Sie folgende Möglichkeiten:

– Sie versuchen, sich mit Ihrer Mitbewohnerin gütlich zu einigen und einen Nachmieter zu finden, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Der Vermieter muss dem Nachmieter zustimmen, es sei denn, er hat einen wichtigen Grund zur Ablehnung.

– Sie bitten Ihre Mitbewohnerin, Ihnen die Hälfte der Miete zurückzuzahlen, wenn Sie ausziehen. Das geht aber nur, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Mitbewohnerin die Wohnung allein nutzt und Ihnen keinen angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellt.

– Sie verklagen Ihre Mitbewohnerin auf Zustimmung zur Kündigung. Das geht aber nur, wenn Sie einen wichtigen Grund für den Auszug haben, zum Beispiel berufliche oder gesundheitliche Gründe. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass ein solcher Rechtsstreit lange dauern und hohe Kosten verursachen kann.

Um sich über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter zu informieren und sich individuell beraten zu lassen, empfehle ich Ihnen den Besuch der Website rechtsanwalt.com. Dort können Sie sowohl die Anwaltshotline nutzen, um schnell und unkompliziert mit einem Anwalt zu sprechen, als auch den passenden Anwalt für das Rechtsgebiet Mietrecht finden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.