Daniela Boenig
Gast
Vielen lieben Dank für die Antworten (Anhaltspunkte). Das es keine Rechtsberatung ist war uns klar. Zur Pos 4. noch eine Anmerkung, es wurde nicht dem Stiefvater ein lebenslanges Wohnrecht eingräumt sondern der zweiten Ehefrau und zwar schon bevor geheiratet wurde und es wurde im Notarvertrag festgehalten.