Christian
Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich klarstellen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche und individuelle Einschätzung Ihres Falles empfehle ich Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen, die Sie auf rechtsanwalt.com hier finden können: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.
Die Frage betrifft das Rechtsgebiet des Insolvenzrechts, das sich mit der Sanierung oder Abwicklung von überschuldeten Personen oder Unternehmen befasst. Um eine Privatinsolvenz anzumelden, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt sind. Eine davon ist, dass man erfolglos versucht hat, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dazu muss man einen Schuldenbereinigungsplan erstellen und den Gläubigern zur Zustimmung vorlegen. Wenn die Gläubiger nicht zustimmen oder der Plan nicht durchführbar ist, kann man einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz vorliegen und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Wenn ja, wird das Verfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und an die Gläubiger verteilt. Das Verfahren dauert in der Regel sechs Jahre, kann aber unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Am Ende des Verfahrens kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung beantragen, die ihm erlaubt, von den noch offenen Schulden befreit zu werden.
Die Strafe aus dem Strafbefehl gehört zu den sogenannten unerlaubten Handlungen, die nach § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Das bedeutet, dass Ihre Oma auch nach einer Privatinsolvenz weiterhin diese Strafe zahlen muss. Allerdings kann sie beim Gericht eine Stundung oder eine Ratenzahlung beantragen, wenn sie nachweist, dass sie die Strafe nicht auf einmal zahlen kann. Das Gericht kann dann die Zahlungsfrist verlängern oder die Höhe der Raten herabsetzen.
Um Ihre Oma bei ihrem Vorhaben zu unterstützen, empfehle ich Ihnen, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu konsultieren, der Sie über die Möglichkeiten und Risiken einer Privatinsolvenz beraten kann. Auf rechtsanwalt.com können Sie nach passenden Anwälten in Ihrer Nähe suchen, indem Sie diesen Link verwenden: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Insolvenzrecht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über das Thema geben.