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Christian
Moderator

Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung sollte man immer einen Anwalt konsultieren.

Die Frage betrifft das Urheberrecht, das den Schutz von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft regelt. Dazu gehören auch Musikwerke, die auf YouTube veröffentlicht werden. Das Urheberrecht gibt dem Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Diese Rechte können nur mit der Zustimmung des Urhebers oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis ausgeübt werden.

Die App, die der Fragesteller entwickelt hat, greift in mehrere dieser Rechte ein. Zum einen vervielfältigt sie die Musikwerke, indem sie sie auf dem Handy des Nutzers speichert. Zum anderen macht sie sie öffentlich zugänglich, indem sie sie aus einer ungelisteten oder öffentlichen Playlist abruft. Diese Handlungen sind ohne die Einwilligung der Urheber oder eine gesetzliche Erlaubnis nicht erlaubt.

Eine gesetzliche Erlaubnis könnte sich aus § 53 UrhG ergeben, der die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch zulässt. Allerdings gilt diese Erlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen, die hier nicht erfüllt sind. Zum einen muss die Vervielfältigung aus einer rechtmäßigen Quelle erfolgen, was bei YouTube nicht immer der Fall ist. Zum anderen darf die Vervielfältigung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgen, was bei einer App, die Geld verdienen will, offensichtlich ist.

Eine Einwilligung der Urheber könnte sich aus den Nutzungsbedingungen von YouTube ergeben, die der Fragesteller akzeptiert hat. Allerdings enthalten diese Nutzungsbedingungen keine ausdrückliche Erlaubnis zur Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung von Musikwerken. Im Gegenteil, sie verbieten ausdrücklich das Herunterladen von Inhalten ohne eine entsprechende Schaltfläche oder Anweisung von YouTube.

Die App verstößt also gegen das Urheberrecht und kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Fragesteller sollte daher von einem Release absehen und sich an einen Anwalt wenden, der ihn über die rechtlichen Risiken aufklärt und ihm mögliche Alternativen aufzeigt.

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