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Christian
Moderator

Bevor ich auf Ihre Frage eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine verbindliche und individuelle Beratung empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Um Ihre Frage zu beantworten, muss ich zunächst das passende Rechtsgebiet ermitteln. In Ihrem Fall geht es um eine **Ehescheidung**, die dem **Familienrecht** zugeordnet wird. Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Verwandtschaft oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für eine Ehescheidung finden sich im **Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)**, insbesondere in den §§ 1564 bis 1586b BGB. Sie können das BGB hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Um eine Ehe in Deutschland scheiden zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Die Ehe muss rechtsgültig geschlossen worden sein. Das bedeutet, dass die Ehepartner die Ehefähigkeit besitzen und die Eheschließung den formalen Anforderungen entspricht.

– Die Ehe muss gescheitert sein. Das bedeutet, dass die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Das Gesetz vermutet das Scheitern der Ehe, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder seit mindestens drei Jahren getrennt leben.

– Die Scheidung muss von einem Ehepartner beantragt werden. Der andere Ehepartner muss dem Scheidungsantrag zustimmen oder zumindest nicht widersprechen. Wenn der andere Ehepartner die Scheidung nicht will, kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen die Scheidung verhindern oder verzögern.

– Die Scheidung muss von einem deutschen Gericht ausgesprochen werden. Das Gericht muss für die Scheidung zuständig sein und das deutsche Recht anwenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Ehepartner oder ihrer Staatsangehörigkeit.

In Ihrem Fall könnte es schwierig sein, die rechtsgültige Eheschließung nachzuweisen, wenn Sie keine Heiratsdokumente haben und diese auch nicht beschaffen können. Möglicherweise müssen Sie andere Beweismittel vorlegen, wie z.B. Zeugenaussagen oder amtliche Registrierungen. Außerdem könnte es zu Komplikationen kommen, wenn Ihre Ehefrau ebenfalls afghanische Staatsbürgerin ist und das afghanische Recht eine andere Regelung zur Scheidung vorsieht als das deutsche Recht.

Um eine Scheidung zu beantragen, müssen Sie einen **Scheidungsantrag** beim zuständigen **Familiengericht** einreichen. Dies können Sie nur mit Hilfe eines **Rechtsanwalts** tun, da in Deutschland ein **Anwaltszwang** für Scheidungsverfahren besteht. Das bedeutet, dass Sie sich nicht selbst vertreten können, sondern einen Anwalt beauftragen müssen.

Wenn Sie eine telefonische Rechtsberatung zu Ihrem Fall wünschen, können Sie diese auf der Webseite rechtsanwalt.com hier buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung

Wenn Sie einen passenden Anwalt für Ihr Scheidungsverfahren suchen, können Sie die Anwaltssuche auf der Webseite rechtsanwalt.com nutzen. Hier finden Sie eine Liste von Anwälten im Familienrecht in Ihrer Nähe.

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