Christian R.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
in diesem Beitrag möchte ich Ihnen einige Fragen beantworten, die Sie sich vielleicht stellen, wenn Sie in eine Abofalle geraten sind. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern nur erste Anhaltspunkte bieten soll. Für eine individuelle und verbindliche Einschätzung Ihres Falles empfehle ich Ihnen, eine telefonische Rechtsberatung zu buchen, die Sie auf rechtsanwalt.com hier finden können: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung.
Um Ihre Situation zu analysieren, müssen wir uns zunächst den Sachverhalt anschauen. Sie haben eine Zeitschrift bestellt, die für einen gewissen Zeitraum gratis geliefert werden sollte. Danach sollte die Belieferung zum regulären Preis weitergehen, wenn Sie dies wünschen. Sie haben aber nie eine weitere Einverständniserklärung abgegeben oder ein Schreiben mit Informationen oder der Aufforderung zur Kündigung erhalten. Stattdessen haben Sie eine Rechnung für die weitere Belieferung bekommen, die Sie bis mindestens 08.2025 bezahlen sollen. Sie haben versucht, das Abo zu kündigen, aber Ihre Schreiben wurden ignoriert oder zurückgewiesen.
Das Rechtsgebiet, das hier relevant ist, ist das Vertragsrecht. Es geht um die Frage, ob zwischen Ihnen und dem Zusteller ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob Sie diesen kündigen können. Um das zu beurteilen, müssen wir uns einige Gesetze anschauen.
Zunächst gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie frei entscheiden können, mit wem Sie einen Vertrag schließen und zu welchen Bedingungen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen: ein Angebot und eine Annahme. Das Angebot kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen. Die Annahme muss grundsätzlich dem Angebot entsprechen, sonst liegt ein neues Angebot vor.
In Ihrem Fall haben Sie ein Angebot des Zustellers angenommen, eine Zeitschrift gratis für einen bestimmten Zeitraum zu erhalten. Dieses Angebot enthielt aber auch eine Bedingung: dass die Belieferung zum regulären Preis weitergeht, wenn Sie dies wünschen. Diese Bedingung ist nicht klar formuliert und lässt Spielraum für Interpretationen. Was bedeutet es genau, etwas zu wünschen? Wie und wann müssen Sie Ihren Wunsch äußern? Wie werden Sie darüber informiert?
Hier kommt ein weiteres Gesetz ins Spiel: das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz soll den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen schützen und Verbraucher vor irreführenden oder aggressiven Geschäftspraktiken schützen. Eine solche Geschäftspraktik ist zum Beispiel die sogenannte Koppelung von Waren oder Dienstleistungen. Das bedeutet, dass der Verbraucher gezwungen wird, etwas zu kaufen oder zu behalten, was er gar nicht will oder braucht.
In Ihrem Fall könnte man argumentieren, dass der Zusteller versucht hat, Sie durch ein kostenloses Probeabo zu ködern und dann an ein langfristiges Abo zu binden, ohne Ihnen eine klare Möglichkeit zur Kündigung zu geben. Das könnte eine unlautere Geschäftspraktik sein, die gegen das UWG verstößt.
Wenn das der Fall ist, dann wäre der Vertrag zwischen Ihnen und dem Zusteller unwirksam oder anfechtbar. Das würde bedeuten, dass Sie keine Pflicht haben, die Rechnung zu bezahlen oder das Abo weiterzuführen. Sie könnten den Vertrag kündigen oder widerrufen und eventuell Schadensersatz verlangen.
Um das zu tun, müssen Sie aber einige Formalitäten beachten. Zum Beispiel müssen Sie Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf schriftlich erklären und an die richtige Adresse schicken. Außerdem müssen Sie eventuell Fristen einhalten oder Beweise vorlegen.
Um sicherzugehen, dass Sie alles richtig machen und Ihre Rechte durchsetzen können, empfehle ich Ihnen dringend, sich an einen Anwalt zu wenden. Auf rechtsanwalt.com können Sie nach Anwälten suchen, die sich auf Vertragsrecht spezialisiert haben. Hier ist der Link: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Vertragsrecht. Dort können Sie auch eine telefonische Rechtsberatung buchen, die Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen dieser Beitrag einige erste Anhaltspunkte gegeben hat. Bitte beachten Sie aber noch einmal, dass dies keine Rechtsberatung ist und dass Sie sich im Zweifel immer an einen Anwalt wenden sollten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems!