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Christian
Moderator

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern soll nur erste Anhaltspunkte bieten.

Folgender Sachverhalt: Sie haben in einem Döner-Laden einen Lamacun gekauft und beim Essen ist Ihnen ein Zahn abgebrochen, da Sie auf eine 50-Cent-Münze gebissen haben, die im Tzatziki war. Die Ladenbesitzerin hat Ihnen gesagt, dass sie versichert sei und Sie den Vorfall melden sollten.

Das entsprechende Rechtsgebiet dafür ist das Schadensersatzrecht. Dieses regelt, wann jemand für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, haften muss. Es kann entweder ein Schaden an einem Gegenstand (z. B. etwas, das kaputt ist) oder ein Schaden an einem Empfinden (z. Schmerzen) sein.

In Ihrem Fall haben Sie einen körperlichen Schaden (den abgebrochenen Zahn) und einen psychischen Schaden (die Zahnschmerzen) bekommen. B. Damit Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, müssen Sie Folgendes nachweisen:

Es kann entweder ein materieller Schaden (z. Schmerzen) vorliegen. Es muss ein Schaden entstanden sein. Das trifft auf Sie zu, da ein Verlust oder Bruch eines Zahns eine körperliche Verletzung darstellt, welche auch finanzielle Auswirkungen haben kann (z. Kosten für eine Zahnbehandlung).

Es existiert eine Norm, die den Verursacher zur Erstattung verpflichtet. B. B. Diese kann durch einen Vertrag (z. Kaufvertrag) oder durch das Bürgerliche Gesetzbuch festgelegt sein. In Ihrem Fall haften Sie sowohl vertraglich als auch gesetzlich.

– Sie sind vertraglich abgesichert, indem Sie mit dem Döner Laden einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Gemäß § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu überlassen. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder für den normalen Gebrauch nicht geeignet ist (§ 434 Abs. 1 BGB). Ihr Lamacun war mit einer Münze verunreinigt, was nicht in Ordnung ist und die Verwendung beeinträchtigt. Sie können jetzt vom Verkäufer eine Reparatur (z. Ersatzlieferung oder Nachbesserung), eine Rückerstattung des Geldes, eine Preisminderung oder Schadensersatz verlangen (§§ 437 ff. BGB ).

– Gemäß § 823 Abs. 1 BGB ergibt sich eine rechtliche Verantwortung für denjenigen, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein anderes Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Diese Person ist verpflichtet, dem Geschädigten für den entstandenen Schaden Ersatz zu leisten. Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer widerrechtlich Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum (den Zahn) verletzt, indem er Ihnen ein Lamacun mit einer Münze verkauft hat. B. Der Verkäufer nimmt zumindest fahrlässig tatsächlich darauf keine Rücksicht, dass keine Fremdkörper ins Essen gelangen. Sie können vom Verkäufer eine Entschädigung für den entstandenen Schaden verlangen.

Es muss eine klare Verbindung zwischen dem Ereignis und dem Schaden vorhanden sein. Das bedeutet, dass der Schaden durch das Ereignis verursacht worden sein muss. In diesem Fall ist dies gegeben, da Ihr Zahn beim Beißen auf die Münze abgebrochen ist.

Es muss außerdem eine Schuld des Verursachers vorliegen. Das bedeutet, dass derjenige, der den Schaden verursacht hat, es absichtlich oder unabsichtlich getan haben müsse. In diesem Fall war es der Verkäufer, da er fahrlässig gehandelt hat, indem er Ihnen einen Lamacun mit einer Münze verkauft hat.

Wenn Sie dies nachweisen können, haben Sie das Recht auf Schadensersatz vom Verkäufer. Der Ausgleich umfasst sowohl den Schaden, der direkt gezahlt werden kann (z. B. die Kosten für eine Zahnbehandlung), als auch den ideellen Schaden (z. B. eine angemessene Summe als Schmerzensgeld). Es ist nicht möglich, eine pauschale Bestimmung der Höhe vorzunehmen, da diese von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt.

Um Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, fordern Sie den Verkäufer schriftlich auf, Ihnen den Schaden zu ersetzen. Legen Sie dabei eine Frist sowie eine Zahlungsaufforderung fest. Falls der Verkäufer nicht reagiert oder sich weigert zu zahlen, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzt.

Wenn Sie Rechtsberatung per Telefon zu Ihrem Fall benötigen, können Sie diese auf rechtsanwalt.com buchen: https://www.rechtsanwalt.com/telefonische-rechtsberatung. Dort können Sie auch das passende Rechtsgebiet auswählen und einen qualifizierten Anwalt finden.

Falls Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe suchen, nutzen Sie die Anwaltssuche auf rechtsanwalt.com. Hier ist der Link für das Rechtsgebiet Schadensersatzrecht: https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Schadensersatzrecht. Sie können Ihre Postleitzahl eingeben und die Entfernung zum Anwalt festlegen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen gute Besserung und viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.